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La strada viaggiante rappresenta finora un’importante misura accompagnatoria nell’ambito della politica di trasferimento del traffico. A fine 2023 scade l’accordo quadro attualmente vigente tra la Confederazione e il gestore della strada viaggiante. Per garantirne l’esercizio successivo nel periodo 2024–2028 è previsto un limite di spesa per il finanziamento dell’offerta fino al 2028, dopodiché se ne potrà cessare il servizio, in quanto per tale data si saranno ormai consolidate offerte competitive nel trasporto combinato non accompagnato tali da impedire ritrasferimenti dalla rotaia alla strada. L’attuazione della prosecuzione limitata e dell’allestimento della strada viaggiante proposti con il presente avamprogetto richiede nel contempo una modifica della LTrasf (art. 8).
L’ordinanza sulle lingue nazionali e la comprensione tra le comunità linguistiche (Ordinanza sulle lingue, OLing; RS 441.11) deve essere adattata. La revisione prevista riguarda le disposizioni sull’assistenza finanziaria sotto la responsabilità dell’Ufficio federale della cultura (sezioni da 2 a 6), che saranno parzialmente riviste editorialmente e materialmente.
Das Gesetz über die amtlichen Publikationsorgane vom 20. März 2018 (Publikationsgesetz, PuG; BGS 111.31) enthält die relevanten Bestimmungen zu den amtlichen Publikationsorganen der kantonalen Behörden. Seit Inkrafttreten des Publikationsgesetzes am 1. Oktober 2018 ist die Bereinigte Sammlung der solothurnischen Erlasse nur noch elektronisch abrufbar.
Die Erfahrungen mit der elektronischen Publikation der bereinigten Gesetzessammlung sind durchwegs positiv. Seither hat das Internet als Informationsmedium weiter an Bedeutung gewonnen. Von dieser Entwicklung sind nicht nur private Unternehmungen betroffen. Auch staatliche Dienstleistungen werden immer häufiger elektronisch in Anspruch genommen. Die Anzahl zahlender Amtsblatt-Abonnenten ist in den letzten Jahren stark rückläufig. Die elektronische Publikation des Amtsblatts als massgebliche Fassung trägt dieser Entwicklung Rechnung. Die vorliegende Teilrevision des Publikationsgesetzes strebt einen Primatwechsel, weg vom Amtsblatt in gedruckter Form, hin zum elektronischen Amtsblatt, an.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO betreibt seit einiger Zeit eine Publikationsplattform, über welche das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert wird und die den Kantonen auch für die Veröffentlichung ihrer Amtsblätter zur Verfügung steht. Im kantonsspezifischen Bereich können die kantonalen Amtsblätter hochgeladen und den Konsumenten zugänglich gemacht werden. Mehrere Kantone nutzen bereits heute diese Publikationsplattform für ihre Amtsblattpublikationen.
Besonders schützenswerte Personendaten des Amtsblatts können mit diesem System unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Unveränderbarkeit terminiert und publiziert werden. Im Sinne der E-Government Strategie Schweiz (Mehrfachnutzung von Softwarekomponenten) soll den Kantonen die Möglichkeit geboten werden, das System für die elektronischen amtlichen Publikationen zu nutzen.
Il Consiglio federale, accogliendo la mozione 19.3958 «Imposizione delle sigarette elettroniche» è stato incaricato di creare una base giuridica per l’imposizione delle sigarette elettroniche. Dato che le sigarette elettroniche comportano un rischio minore, l’aliquota alla quale sono assoggettate dovrà essere inferiore rispetto a quella delle sigarette tradizionali. L’imposizione di sigarette elettroniche comporta una modifica della legge federale del 21 marzo 1969 sull’imposizione del tabacco.
La realizzazione dei nuovi regolamenti dell’UE sull’interoperabilità tra i sistemi d’informazione dell’UE nei settori delle frontiere, della migrazione e della polizia richiede adeguamenti a livello di ordinanza. Questo progetto crea una nuova ordinanza nazionale sull’interoperabilità.
L’ATT ha permesso alla Svizzera, tra le altre cose, di integrarsi nello spazio ferroviario europeo. Entrambe le parti hanno convenuto di rendere equivalenti i propri quadri giuridici. Per attuare il 4RP(TP) è necessario modificare la legge federale sulle ferrovie (Lferr), che è al centro del presente progetto, e diverse ordinanze.
La revisione della legge federale sui diritti politici adottata dal Parlamento nel giugno 2021 richiede una concretizzazione a livello di ordinanza. Da un lato, riguarda la regolamentazione delle modalità dell’obbligo di rendere pubblico il finanziamento dei partiti politici e delle campagne elettorali e di voto. D’altra parte, si definiscono la responsabilità e le modalità per il controllo e la pubblicazione delle informazioni comunicate.
Der vorliegende II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung verfolgt drei Ziele. Erstens soll die Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes», die vom Kantonsrat am 13. Juni 2019 gutgeheissen wurde, umgesetzt werden und zusätzliche Fördertatbestände geschaffen werden.
Zweitens soll das Einführungsgesetz an die punktuell geänderte übergeordnete Bundesgesetzgebung über den Wald angepasst werden. Und drittens sollen mit einzelnen Änderungen Probleme beseitigt werden, die sich im bisherigen Vollzug des Gesetzes gezeigt haben.
Die vorgesehenen zusätzlichen Fördermassnahmen decken sich im Wesentlichen mit den entsprechenden Programmen des Bundes, weshalb sich der Bund zur Hauptsache an den Kosten beteiligen wird. Mit dem Vollzug des vorliegenden II. Nachtrags werden Kantonsbeiträge von jährlich höchstens 1,5 Mio. Franken benötigt. Die zusätzlich zu erwartenden Bundesbeiträge belaufen sich auf jährlich rund 2 Mio. Franken.
Modifica degli obblighi del concessionario del servizio universale in vista della prossima concessione del servizio universale.
Am 5. September 2021 ist die Änderung des Energiegesetzes des Kantons Glarus von der Landsgemeinde angenommen worden. An der Landsgemeinde wurden zudem drei für das Gesetz relevante Änderungsanträge gutgeheissen. So wird künftig der Einbau von Heizungen ohne CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen obligatorisch.
Dies gilt sowohl für Neubauten als auch beim Wärmeerzeugerersatz im Gebäudebestand. Ausserdem wurde beschlossen, dass der Wärmebedarf von öffentlichen Bauten bis bereits 2040 zu 90 Prozent aus regenerativen Energieträgern gedeckt werden muss. Nun müssen die landrätliche Verordnung zum Energiegesetz und die regierungsrätliche Verordnung über den Vollzug der Energiegesetzgebung angepasst werden.
Am 9. Mai 2021 hat das Stimmvolk von Appenzell I.Rh. eine Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes angenommen. Mit dieser wurden insbesondere Anpassungen bei den Spruchkörpern und bei der Zuständigkeit vorgenommen. Diese Änderungen ziehen nun Anpassungen im System der Gerichtsgebühren nach sich. Gleichzeitig wird ein Mangel beseitigt, der sich im Zusammenhang mit sehr aufwendigen Verfahren und bei hohen Streitwerten gezeigt hat.
Die im heutigen System vorgesehenen Gebühren reichen in solchen Fällen nicht aus, um die entstehenden Kosten auch nur annähernd zu decken. Der bisherige Gerichtsgebührenrahmen soll daher für solche Konstellationen angehoben werden. Schliesslich sollen auch die Vorschriften über die Honorare der Anwältinnen und Anwälte den heutigen Verhältnissen angepasst werden.
Die Teilrevision 2024 des Steuergesetzes hat in erster Linie zum Ziel, den Nachvollzug von Bundesrecht vorzunehmen. Wird das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden geändert, hat dies eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes zur Folge. Zugleich werden kantonale Anliegen in der vorliegenden Steuergesetzrevision berücksichtigt.
Die bedeutendste Änderung im Bereich des Nachvollzuges von Bundesrecht ist die Einführung der elektronischen Verfahren im Steuerbereich. Damit werden medienbruchfreie Verfahren ermöglicht, die sowohl für die steuerpflichtigen Personen als auch für die Kantonale Steuerverwaltung von Vorteil sind.
Die drei wichtigsten kantonalen Anliegen sind die Erhöhung des Abzuges für Versicherungsprämien und Zinsen für Sparkapitalien, die Anpassung der Verteilung der Steuererträge der juristischen Personen sowie die Möglichkeit der gezielten Steuersatzerhöhung in gewissen internationalen Konstellationen.
Una delle misure del Recovery Plan per il rilancio del turismo svizzero adottato dal Consiglio federale il 1° settembre 2021, prevede l'ampliamento della promozione di progetti innovativi nel campo del turismo da parte di Innotour. Nel periodo 2023–2026, il contributo del governo federale ai progetti innovativi deve essere aumentato dall'attuale massimo del 50% a un nuovo massimo del 70%.
Il 3 dicembre 2021 il Consiglio federale ha avviato la procedura di consultazione concernente l’introduzione dello scambio automatico di informazioni relative a conti finanziari (SAI) con altri Stati partner a partire dal 2023/2024. Con l’espansione della sua rete SAI, la Svizzera riafferma il suo impegno per la trasparenza fiscale internazionale. L’attuazione del SAI con gli Stati partner proposti mira a creare un level playing field per la piazza finanziaria svizzera nel mondo. L’introduzione del SAI con gli Stati partner proposti non presenta differenze rispetto alle procedure applicate finora.
In esecuzione dell’articolo 48a LTC sulla sicurezza delle informazioni, delle infrastrutture e dei servizi di telecomunicazione, il progetto di modifica dell’OST mira a emanare disposizioni sulla segnalazione di interferenze, sulla lotta contro qualsiasi manipolazione non autorizzata di impianti di telecomunicazione e sull’esercizio di reti di radiocomunicazione mobile di quinta generazione.
Die Universität Luzern plant zwei neue Fakultäten: eine für Gesundheitswissenschaften und Medizin, eine zweite für Verhaltenswissenschaften und Psychologie. Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin soll aus dem bestehenden, gleichnamigen Departement hervorgehen, an welchem bereits Masterstudierende in Humanmedizin sowie Studierende der Gesundheitswissenschaften ausgebildet werden.
Die zweite Fakultät soll neu aufgebaut werden und zwei Schwerpunkte setzen: Der verhaltenswissenschaftliche Entwicklungsschwerpunkt befasst sich mit den Verhaltensweisen von Menschen. Im psychologischen Schwerpunkt sind die Vertiefungen Kinderpsychologie, Rechtspsychologie sowie Gesundheits- und Rehabilitationspsychologie geplant. Die neuen Fakultäten sollen einen Beitrag leisten, um vom Arbeitsmarkt nachgefragte Fachkräfte auszubilden.
In der Vernehmlassung werden einige weitere Änderungen am Universitätsgesetz vorgeschlagen. Neu soll die Universität Luzern mehr Eigenkapital bilden können (maximal 20 statt wie bisher 10 Prozent des jährlichen Gesamtaufwandes). Damit soll die Universität Schwankungen der Studierendenzahlen und somit der Einnahmen besser auffangen können. Zudem sollen die Leitungsorganisation und die Administration der Universität Luzern an die heutige Situation angepasst werden.
Le modifiche proposte della legge sui cartelli (LCart) mirano a migliorare l’efficienza dell’applicazione della LCart.
Die Mobilität im Kanton Luzern steht – wie das auch schweizweit zutrifft – vor grossen Herausforderungen. Immer mehr Menschen sind mobil und immer mehr Güter werden bewegt. Anders gesagt: Die Mobilität nimmt zu, der Platz bleibt knapp.
Umso wichtiger ist es, dass die bestehende Infrastruktur effizient genutzt und das Mobilitätsverhalten überdenkt wird. Es sind tragfähige Konzepte nötig, um die Mobilität für alle gesamtheitlich organisieren zu können.
Lo scenario di riferimento rappresenta per i gestori della rete di trasporto e della rete di distribuzione sovraregionale una base fondamentale per la definizione o l’aggiornamento della loro pianificazione delle reti.
La revisione totale dell’ordinanza contiene tutte le disposizioni necessarie per attuare il diritto del casellario giudiziale e si basa sulle specifiche tecniche della nuova banca dati creata a tal fine.
Trasposizione dell'ordinanza concernente il riconoscimento di sedi di negoziazione estere per il commercio di titoli di partecipazione di società con sede in Svizzera emanata dal Consiglio federale sulla base dell’articolo 184 capoverso 3 della Costituzione per un periodo limitato fino al 31 dicembre 2021 alla Legge sull’infrastruttura finanziaria (LInFi).
Die Revision der Katasterschätzung ist ein politisches Dauerthema und seit mehr als zwei Jahrzehnten überfällig. Die letzten beiden Versuche, die schon damals veralteten Katasterwerte im Kanton Solothurn zu revidieren, scheiterten jeweils in den Volksabstimmungen von 1997 und 2002. Die heutigen Katasterwerte beruhen somit noch immer auf dem Stichtag 1. Januar 1970 und werden auf dieses Datum hin zurückgerechnet. Dies ist nicht nur unnötig kompliziert und kaum nachvollziehbar, sondern die Katasterwerte sind auch längst veraltet, viel zu tief und rechtsungleich. Zudem sind sie verfassungswidrig. In den bestehenden Katasterwerten werden weder die regionalen Entwicklungen des Kantons Solothurn in den letzten 50 Jahren noch die Unterschiede innerhalb einer Gemeinde abgebildet.
Eine massvolle Anpassung der Katasterwerte wurde bereits im Massnahmenplan 2014 aufgenommen, die Totalrevision der Katasterschätzung ist seither im Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) abgebildet. Am 2. September 2020 hat der Kantonsrat zudem die Totalrevision der Katasterschätzung als Teil des Gegenvorschlages zur Volksinitiative «Jetzt si mir draa. Für eine Senkung der Steuern für mittlere und tiefe Einkommen» verlangt. In einer separaten Vorlage haben wir bereits eine signifikante tarifliche Entlastung über 64 Mio. Franken (Kanton und Gemeinden) sowie eine Anpassung bei den Abzügen vorgeschlagen. Mit der hier vorliegenden Revision der Katasterschätzung setzen wir nun den restlichen Auftrag des Kantonsrates um.
Die neue Katasterschätzung erfolgt künftig nach einem zeitgemässen System, wie es der Kanton Luzern jüngst eingeführt hat und das im Kanton Zürich bereits seit Jahren erprobt ist. Hierzu hat das Immobilienberatungsunternehmen Wüest Partner AG alle Gemeinden des Kantons Solothurn in mehrere Landwertzonen pro Gemeinde eingeteilt. So kann parzellenscharf der Landpreis pro Quadratmeter für jedes Grundstück ermittelt werden. Bei überbauten Grundstücken wird zudem der Zeitwert des Gebäudeversicherungswertes der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) hinzugerechnet. Aus der Kombination von Landwert und Gebäudezeitwert wird der Katasterwert auf einfache und nachvollziehbare Weise berechnet.