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Il rapporto in adempimento del postulato Wehrli 18.4328 «Cartella informatizzata del paziente. Che cos’altro si può fare per garantirne il pieno utilizzo?» ha dimostrato che il finanziamento delle comunità di riferimento non è sufficientemente garantito. Poiché dovrebbero volerci circa cinque anni fino all’entrata in vigore della revisione completa della LCIP, la quale disciplinerà il finanziamento durevole della CIP, questo lasso di tempo rappresenta una fase critica per l’introduzione e la diffusione della CIP. La concessione di aiuti finanziari limitati nel tempo alle comunità di riferimento deve permettere di coprire questa fase sino all’entrata in vigore della revisione completa della LCIP.
Mit der Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes (WAG) vom 8. März 20151, welche am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurden unter anderem notwendige Anpassungen infolge des neuen Bundesgesetzes über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) vom 29. September 20172 vorgenommen. Ebenfalls mussten, aufgrund der Pensionierung des ehemaligen Eichmeisters und der Rücknahme der hoheitlichen Aufgaben im Bereich des Mess- beziehungsweise Eichwesens in die direkte staatliche Zuständigkeit des Kantons, Änderungen der Anstellungsbedingungen des Eichmeisters oder der Eichmeisterin festgesetzt werden. Durch die geänderten Gesetzes- bestimmungen müssen die entsprechenden Gebühren beziehungsweise Auslagenentschädigungen, welche der Kanton Solothurn in diesen beiden Bereichen in Rechnung stellen kann, im Gebührentarif verankert werden. Zudem stellt die Finanzkontrolle den Antrag auf Aufhebung von § 15 Absatz 2 Gebührentarif (GT)3). Die Finanzkontrolle möchte zu Gesuchen um Erlass von Gebühren, Zinsen und Auslagenersatz nach § 15 Absatz 1 GT (Rechnungsbetrag bis 1'500 Franken) keine Zustimmung mehr erteilen müssen. Mit dieser Teilrevision sollen Anpassungen im Gebührentarif aufgenommen, beziehungsweise ergänzt oder gestrichen werden. Es handelt sich um: 1. Aufschlüsselung der Gebühren für Kleinspiele gemäss dem Geldspielgesetz; 2. Verankerung der Auslagenentschädigungen gemäss Artikel 6 der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung, EichGebV) vom 23. November 20054); 3. Streichung des § 15 Absatz 2 Gebührentarif.
Der Regierungsrat hat eine Revision des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der Prämienverbilligungen in die Vernehmlassung gegeben. Das starke Ausgabenwachstum bei den Prämienverbilligungen führte seit der Einführung des kantonalen KVG immer wieder zu politischen Vorstössen. Die letzte Revisionsvorlage wurde 2016 von der Stimmbevölkerung in der Referendumsabstimmung verworfen. Im Sommer 2019 erklärte der Kantonsrat zwei Motionen für erheblich, die den Regierungsrat beauftragten, neue Massnahmen zur Begrenzung des Ausgabenwachstums zu prüfen.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung beauftragt die Kantone, den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. In der konkreten Ausgestaltung der Prämienverbilligungen haben die Kantone weitgehende Freiheiten. Entsprechend gross sind die Unterschiede bei der Entlastung der wirtschaftlich schwachen Haushalte. Acht Kantone, so auch Schaffhausen, praktizieren ein "einfaches Prozentmodell". Dies bedeutet, dass die Haushalte einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einkünfte als Selbstbehalt an die Krankenkassenprämien bezahlen müssen. Was darüber hinausgeht, wird über die Prämienverbilligung finanziert. Im Kanton Schaffhausen ist seit 2012 der Selbstbehalt, d.h. der Prozentanteil am anrechenbaren Einkommen, den die Prämienzahlenden selber tragen müssen, auf 15 % festgesetzt. Die nach Abzug der Bundesbeiträge verbleibenden Kosten werden zu 65 % durch die Gemeinden und zu 35 % vom Kanton getragen. Der Kanton Schaffhausen weist schweizweit eine der höchsten Bezugsquoten auf. Die Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die Prämienverbilligung sind über die Jahre zwei- bis dreimal stärker gestiegen als die mittlere Prämie der obligatorischen Grundversicherung. Grund dafür ist das im Kanton Schaffhausen angewandte Prozentmodell.
In futuro le persone esercitanti un’attività lucrativa dipendente potranno scegliere se far valere un importo forfettario per le spese professionali o se dedurre le spese professionali effettive. In tal modo si intende ridurre eventuali distorsioni nella scelta della forma di lavoro e diminuire gli oneri amministrativi sia per il contribuente sia per le autorità fiscali.
La modifica della LFFS chiarisce gli strumenti di finanziamento per le FFS, precisando in particolare le condizioni per la concessione di mutui di tesoreria e di mutui della Confederazione. La modifica della legge sul traffico pesante (LTTP) è volta a garantire la liquidità del Fondo per l’infrastruttura ferroviaria.
In futuro i redditi e il patrimonio dei coniugi dovranno essere ripartiti tra i partner in base ai loro rapporti di diritto civile. I coniugi dovranno compilare due dichiarazioni dei redditi separate, e saranno quindi in linea di principio tassati sulla base dello stesso regime dei concubini.
Mit der Vorlage zur Änderung des Gemeindegesetzes soll die vom Kantonsrat erheblich erklärte Motion Nr. 2019/5 «Steuerfussreferendum ohne ungültiges Budget» umgesetzt werden. Mit der Motion wird der Regierungsrat beauftragt, das Gemeindegesetz so zu präzisieren, dass Gemeinden in ihrer Verfassung vorsehen können, dass das Budget und der Steuerfuss separat dem Referendum unterstellt werden können. In Gemeinden, die in ihrer Verfassung sowohl das Budgetreferendum als auch das Steuerfussreferendum verankert haben, soll das Steuerfussreferendum nur den separaten Beschluss zur Steuerfussfestsetzung betreffen. Der Regierungsrat hat den Entwurf der Gemeindegesetzänderung zur Vernehmlassung freigegeben.
Die Motion verlangt eine möglichst grosse Flexibilität im Bereich des Budget- respektive des Steuerfussreferendums, verlangt also Auswirkungen auf die fünf Schaffhauser Gemeinden mit eigenem Parlament. Gefordert wird die Entkoppelung von Budget und Steuerfuss. Die Umsetzung der Motion führt aber auch zu gewissen Änderungen in den Gemeinden mit Gemeindeversammlungen. So könnten sie unter gewissen Bedingungen die Schlussabstimmung über das Budget und den Steuerfuss an der Urne vornehmen.
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden Budget und Steuerfuss vollständig entkoppelt. Für das Budget und den Steuerfuss braucht es je zwei eigene Beschlüsse. Dieser doppelte Beschluss ist auch Voraussetzung dafür, dass gegen das Budget und den Steuerfuss je einzeln das Referendum ergriffen werden kann. Die Rechtskraft tritt je einzeln am Tag nach Ablauf der Frist für das fakultative Referendum ein respektive am Tag nach der Gutheissung von Budget oder Steuerfuss an der Urne. Die Entkoppelung führt im Gegensatz zur jetzigen Situation zu völlig neuen Szenarien. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gemeindegesetzes lässt der Kanton Schaffhausen den Gemeinden diesbezüglich den grösstmöglichen Spielraum. Es ist nun an den Gemeinden, die für sie optimale Form zu wählen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei einem obligatorischen Referendum immer eine Urnenabstimmung durchzuführen ist und während Monaten Unklarheit herrscht, da bei einem erfolgreichen Referendum das Geschäft zur nochmaligen Beschlussfassung an den Einwohnerrat geht. Der Regierungsrat weist in der Vernehmlassungsvorlage zudem auf mögliche Nachteile der neuen Regelung hin.
Con la presente legge si intende istituire un fondo che assicuri meglio per l’attuale periodo di programma di Orizzonte Europa i mezzi a favore della ricerca svizzera, affinché vi sia una base di finanziamento stabile analogamente a quanto succederebbe in caso di associazione. Il fondo di durata determinata porta il nome di «Fondo Orizzonte» e dovrà rimanere in vigore fintanto che la Svizzera non potrà partecipare all’intero programma quadro dell’UE per la ricerca e l’innovazione (Orizzonte Europa, Euratom, ITER e Europa Digitale).
Der Planungsbericht über die Sportförderung 2024–2028 des Kantons Luzern zeigt auf, welchen gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen sich der Kanton Luzern für den Sport in den kommenden Jahren zu stellen hat, welche Massnahmen in welchen Handlungsfeldern umgesetzt werden sollen und welche zusätzlichen Mittel dazu notwendig sind. Der vorliegende Planungsbericht beruht auf den Erkenntnissen aus der im Jahr 2021 durchgeführten vertieften Evaluation der Sportförderungspolitik des Kantons Luzern.
Die Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank haben sich in den letzten Jahren wieder zu einer wesentlichen Einnahmequelle für den Kanton Luzern entwickelt. Die Erfahrungen der Vergangenheit, aber auch die aktuelle weltwirtschaftliche Situation haben gezeigt, dass diese Einnahmequelle mit grossen Unsicherheiten behaftet ist. Im Finanzleitbild 2022 hat sich der Regierungsrat intensiv mit den Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank befasst. Er hat aufgezeigt, mit welchen Massnahmen er der Abhängigkeit von unsicheren Erträgen entgegenwirken will.
Ein Vollausfall der Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank könnte aufgrund seiner Höhe kurzfristig nicht kompensiert werden. Mit dem vorliegenden Änderungsvorschlag soll die zur Verfügung stehende Reaktionszeit bei einem Rückgang oder Ausfall der Nationalbank-Ausschüttungen erhöht werden. Damit Rückgänge von solchen Ausschüttungen nicht bereits im nachfolgenden Voranschlag kompensiert werden müssen, wird eine entsprechende Gesetzesänderung vorgeschlagen. Diese bezweckt auch, die dazu notwendigen Reserven zu bewahren. Damit wird das Anliegen im Postulat P 776 von Armin Hartmann über den Vorschlag von SVP, Die Mitte und FDP zur Erhöhung der Reaktionszeit auf unerwartete Veränderungen bei der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank aufgenommen.
Con la presente ordinanza viene attuata parzialmente l’imposizione minima sulla base della modifica costituzionale attualmente al vaglio del Parlamento. Le prescrizioni modello dell’OCSE/G20 vengono dichiarate applicabili per mezzo di un rimando. Inoltre, viene precisata la ripartizione della quota cantonale sull’imposta integrativa. Il diritto procedurale, in particolare, sarà sottoposto a consultazione soltanto in una seconda fase.
Der Kantonsrat überwies dem Regierungsrat am 31. Mai 2021 die am 30. September 2019 eingereichte Motion betreffend Betreuungsgutscheine zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und der Chancengleichheit (KR-Nr. 312/2019) sowie die am 30. September 2010 eingereichte Motion betreffend Mitfinanzierung der familienergänzenden Betreuung im Vorschulbereich durch Kanton und Gemeinden (KR-Nr. 314/2019). Beide Motionen fordern eine stärkere Beteiligung der öffentlichen Hand an der Finanzierung der familienergänzenden Betreuung. Weiter überwies der Kantonsrat dem Regierungsrat am 11. Januar 2021 die am 4. Februar 2019 eingereichte Motion betreffend Frühe Deutschförderung (KR-Nr. 42/2019). Diese verlangt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage dafür, dass die Gemeinden ihre Leistungen im Bereich der frühen Deutschförderung ausbauen, wobei eine finanzielle Unterstützung durch den Kanton möglich sein soll.
Zur Erreichung dieser Ziele wird eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG, LS 852.1) vorgeschlagen, wonach sich die Gemeinden zu mindestens 35% an den anrechenbaren Kosten der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter in Kindertagesstätten (Kitas), die zum bedarfsgerechten Angebot der Gemeinde zählen, beteiligen. Der Kanton soll sich gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu einem Drittel an den Aufwendungen der Gemeinden für die Finanzierung der familienergänzenden Betreuung in Kitas beteiligen. Zudem übernimmt er einen Kostenanteil von einem Drittel, wenn sich Gemeinden an der Finanzierung der familienergänzenden Betreuung in Tagesfamilien beteiligen.
Vorgesehen ist ferner die Förderung weiterer kommunaler Angebote zugunsten von Kindern im Vorschulalter durch den Kanton, indem Gemeinden und Dritten, die zusätzliche Aufgaben in diesem Bereich erfüllen, Subventionen von bis zu zwei Dritteln der anrechenbaren Kosten ausgerichtet werden. Zusätzlich soll der Kanton den Gemeinden Fachunterstützung bieten, indem er diese beim Ermitteln des Bedarfs an Angeboten zugunsten von Kindern im Vorschulalter, beim Identifizieren allfälliger Angebotslücken sowie bei der Planung und Abstimmung der Angebote unterstützt. In der Form von neuen Informations-, Beratungs- und Unterstützungsaufträgen der Jugendhilfestellen sollen schliesslich Instrumente geschaffen werden, um Kinder und Familien mit besonderem Förderbedarf möglichst frühzeitig zu identifizieren und ihnen gezielt Unterstützung mit Blick auf einen guten Start in die Volksschule anbieten zu können.
Anlässlich der Klimadebatte des Kantonsrates im Juni 2019 wurden verschiedene Vorstösse zum Thema Verkehrssteuer eingereicht. Das Postulat P 25 von Othmar Amrein verlangte die Prüfung einer Änderung der Bemessungsgrundlagen für deren Erhebung nach ökologischen Gesichtspunkten. Auch mit der Motion M 39 von Hannes Koch wurde der Regierungsrat aufgefordert, die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer für Personenwagen zu überarbeiten und als ein zeitgemässes und ökologisiertes System auszugestalten. Es wurden verschiedene Bemessungsgrundlagen in Betracht gezogen und eine Wertung vorgenommen. Eine der geprüften Varianten wird nun in die Vernehmlassung gegeben.
Die Landsgemeinde hat am 2. Mai 2010 der Bildung eines Energiefonds zugestimmt. Mit der Verordnung über den Energiefonds (GS VII E/1/3) gibt der Landrat die Verwendung der Fondsmittel grundsätzlich vor. Die detaillierten Vorgaben sind in der Verordnung über den Vollzug der Verordnung über den Energiefonds (Energiefondsvollzugsverordnung, VV Enf, GS VII E/1/3/1) geregelt. Aufgrund von Änderungen im nationalen Gebäudeprogramm und der nationalen (harmonisiertes Fördermodell) sowie gestützt auf die Energiepolitik wurde die VV Enf laufend angepasst.
La Modifica dell’ordinanza sull’IVA mira a stabilire, in una prima fase, da quale momento determinati processi potranno svolgersi solo per via elettronica.
La disposizione concernente il segreto contenuta nella legge sull’IVA (LIVA) deve essere adeguata affinché l’Amministrazione federale delle contribuzioni (AFC) possa notificare automaticamente all’Ufficio federale di statistica (UST) e alle autorità del registro di commercio le ditte individuali che dichiarano una cifra d’affari di almeno 100 000 franchi ai fini dell’IVA ma che non sono iscritte nel registro di commercio.
Il Consiglio federale presenta ogni quattro anni un rapporto sullo stato del programma di sviluppo strategico dell’infrastruttura ferroviaria e dei programmi di ampliamento. L’ultimo rapporto è stato trasmesso nel 2018, con il messaggio sulla fase di ampliamento 2035. Il progetto posto in consultazione riguarda il nuovo rapporto quadriennale sullo stato dei grandi progetti e sulle fasi di ampliamento 2025 e 2035 e contiene anche proposte di modifica dei rispettivi decreti federali e crediti d’impegno. Lo completa la «prospettiva FERROVIA 2050», un aggiornamento della «prospettiva a lungo termine della ferrovia» del 2012.
L’articolo 7 della legge federale sulla politica regionale del 6 ottobre 2006 è da modificare. Finora, la Confederazione poteva concedere solo mutui senza interessi o a tassi d’interesse favorevoli allo scopo di finanziare progetti infrastrutturali. In futuro, piccoli progetti infrastrutturali specifici potranno anche essere sostenuti con contributi a fondo perso.
Al momento in Svizzera operano cinque stazioni di carico di autoveicoli. Esse sono state sottoposte a una valutazione economica, nell'ambito della quale ne è stato esaminato il futuro fabbisogno finanziario. Nei prossimi anni sono programmati ingenti investimenti di rinnovo e bisogna decidere con quali fondi coprirli. Dal 1985 il carico di autoveicoli è promosso mediante mezzi a destinazione vincolata destinati al traffico stradale. Oltre alle indennità annuali, con il preventivo 2019 le Camere federali hanno approvato un credito d'impegno di 60 milioni per investimenti, attivo dal 2019. Il finanziamento delle attuali cinque stazioni di carico di autoveicoli (Lötschberg, Vereina, Furka, Oberalp, Sempione) necessita di una parziale ridefinizione. Per i prossimi investimenti infrastrutturali occorre un credito aggiuntivo al credito d'impegno in corso Contributi d'investimento carico di autoveicoli.
Per la 4a generazione del programma Traffico d’agglomerato il Consiglio federale propone un cofinanziamento complessivo di circa 1,3 miliardi di franchi per i 32 nuovi programmi d'agglomerato. Uno dei punti prioritari delle misure da cofinanziare deve riguardare il potenziamento del traffico pedonale e ciclistico nonché dei trasporti pubblici.
La Commissione della scienza, dell'educazione e della cultura del Consiglio nazionale (CSEC-N) propone una nuova legge volta a migliorare la conciliabilità tra famiglia e lavoro o formazione e le pari opportunità per i bambini in età prescolastica. Il progetto persegue due obiettivi principali: in primo luogo, sostenere finanziariamente i genitori che fanno accudire i loro figli al di fuori della famiglia. In secondo luogo, vanno ulteriormente sviluppati la politica in materia di custodia di bambini complementare alla famiglia nonché il sostegno precoce ai bambini nel quadro di accordi programmatici.
Am 13. Februar 2020 reichte die Grüne Landratsfraktion das Postulat "Klimaschutz bei den Motorfahrzeugsteuern" ein. An seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 hat der Landrat gestützt auf den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 24. November 2020 beschlossen, dass einerseits die Bemessung der Motorfahrzeugsteuer gemäss bisheriger Praxis (Hubraum und Bonus-/Malus-System gemäss Energieetikette) beibehalten und das Postulat insoweit abgelehnt, andererseits das Postulat hinsichtlich der vorgeschlagenen Aufhebung der Saldoneutralität und Prüfung von Möglichkeiten einer sinnvollen Rückerstattung eines allfälligen Malus-Überschusses an die Bevölkerung überwiesen werde. Aufgrund der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten erweist sich die Zuweisung allfälliger Malus-Überschüsse aus den Motorfahrzeugsteuern an den kantonalen Energiefonds vorliegend als die zielführendste Vorgehensweise.
Die Kantone müssen gemäss Artikel 60a des Gewässerschutzgesetzes dafür sorgen, dass die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt, Sanierung und Ersatz der Abwasseranlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, mit Gebühren oder anderen Abgaben den Verursachern überbunden werden. Die Motion «Zeitgemässe Abwassergebühren» verlangt den Verzicht auf Verwendung der zonengewichteten Grundstücksflächen als Bemessungsmethode für die Grundgebühr. In Erfüllung der Motion soll die entsprechende Bestimmung (Art. 9 Abs. 2) in der Gewässerschutzverordnung aufgehoben werden.
Der Grosse Rat hat den Regierungsrat mit einer Motion beauftragt, das Bahnangebot der Regio-S-Bahn zwischen Stein-Säckingen und Laufenburg auszubauen. Nun liegt der Bericht mit je einer Variante zur Bahn und einer Alternative zum Bus zur Vernehmlassung vor. Aufgrund der hohen Beträge schlägt der Regierungsrat für eine rasche und zeitnahe Umsetzung den Ausbau des Busnetzes vor.