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Con questo disegno di legge s'intende creare un'istituzione nazionale per i diritti umani volta a consolidare la tutela e la promozione dei diritti umani in Svizzera. I compiti dell'istituzione saranno svolti da un centro indipendente sostenuto da una o più scuole universitarie o istituzioni del settore universitario. Il disegno disciplinerà inoltre sotto il profilo legale l'aiuto finanziario destinato al centro.
Con il progetto si adempiono le mozioni Ritter 13.3196 e Regazzi 13.3023, che chiedevano di valutare minuziosamente la necessità di rivedere la LEspr. In generale la legge è valutata positivamente, anche se occorre armonizzarla con la legge federale del 18 giugno 1999 sul coordinamento e la semplificazione delle procedure d'approvazione dei piani. Lo scopo della revisione della LEspr è quello di adeguarla alla fattispecie attuale, ovvero alla procedura combinata di approvazione dei piani e alla procedura di espropriazione per l'autorizzazione di impianti infrastrutturali. Il progetto fornirà inoltre lo spunto per adeguare diversi atti normativi alle esigenze attuali.
In den vergangenen Jahren haben die Anfragen im Bereich Privatschulen und Homeschooling zugenommen. In den gesetzlichen Grundlagen wird dieser Bereich zwar mehrmals erwähnt; es sind indes keine genauen Abläufe oder klare Kriterien für eine Bewilligung definiert. Der Bereich Homeschooling fehlt gänzlich. Deshalb hat der Erziehungsrat eine Projektgruppe damit beauftragt, die offenen Fragen zu behandeln und einen entsprechenden Bericht zu erarbeiten. Der Erziehungsrat hat den betreffenden Bericht am 28. Juni 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen und zur Vernehmlassung freigegeben.
Die Handhabung von Privatschulen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Im Schuljahr 2016/2017 besuchten 25 Urner Schülerinnen und Schüler im Volksschulbereich eine ausserkantonale Privatschule. Im Kanton Uri selber gibt es aktuell eine Privatschule auf der Sekundarstufe II, die im Sommer 2017 den Betrieb aufnimmt. Homeschooling wurde bisher nie bewilligt. Aufgrund dieser Ausgangslage und der erarbeiteten SWOT-Analyse wird nun für Privatschulen und Homeschooling je eine andere Stossrichtung vorgeschlagen.
Für den Bereich Homeschooling empfehlen Projektgruppe und Erziehungsrat folgende Stossrichtung: Homeschooling ist potenziell verbunden mit einer starken Gefährdung der Chancengerechtigkeit und mit weiteren Problemlagen bei der För-derung der Kinder. Eine Bewilligung für Homeschooling soll daher nur in Einzelfällen erteilt werden und nur wenn das Kindeswohl im Zentrum steht. Auf keinen Fall soll Homeschooling auf Druck der Eltern oder aufgrund irgendwelcher ideologischer Begründungen bewilligt werden. Die bisherige Bewilligungspraxis – basierend auf Artikel 27 des Schulgesetzes und Artikel 17 Absatz 2 der Schulverordnung – ist unverändert fortzuführen.
Für den Bereich der Privatschulen empfehlen Erziehungsrat und Projektgruppe folgende Stossrichtung: Gute Privatschulen können durchaus eine Bereicherung für die Bildungslandschaft im Kanton Uri sein. Die Gründung von Privatschulen soll daher strukturell begünstigt werden. Die Qualität einer Privatschule muss aber im Rahmen eines klar definierten Bewilligungsverfahrens solid geprüft werden. Damit die Chancengerechtigkeit gewahrt bleibt und damit keine Segregation gefördert wird, dürfen die Anforderungen an eine Privatschule nicht zu tief angesetzt werden. Entsprechende Kriterien sind festzulegen.
Statt einer finanziellen Unterstützung durch den Kanton sollen den Privatschulen dieselben Schuldienste kostenlos zur Verfügung stehen wie der öffentlichen Schule. Dies stellt die Chancengerechtigkeit eher sicher als ein kleiner und somit unwesentlicher Beitrag ans Schulgeld.
Die Bewilligung für den Betrieb einer Privatschule erteilt der Erziehungsrat. Die Aufbereitung der Bewilligungsunterlagen sowie die operative Aufsicht von Privatschulen übernimmt das Amt für Volksschulen.
Im Juli 2011 hat der Regierungsrat das erste regionale Gesamtverkehrskonzept (rGVK) Unteres Reusstal verabschiedet. Dieses erste rGVK hat Massnahmen vorgeschlagen, um die bestehenden Verkehrsprobleme zu lösen und um das gesamte Verkehrssystem in geeigneter Form weiter zu entwickeln, damit die beabsichtigte Raumentwicklung gemäss Richtplan im unteren Reusstal möglich wird. Für die angestrebten strukturellen Entwicklungen, insbesondere den Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Urner Talboden rund um den Bahnhof Altdorf wurden neue Lösungen aufgezeigt, welche auf die geplanten, grundlegenden Veränderungen der räumlichen Strukturen abgestimmt sind.
Als Kernelement für den MIV wurde die neue West - Ost - Verbindung (WOV) definiert und aufgezeigt, dass es diese neue Strassenachse braucht, um den Verkehr in den Siedlungsgebieten des Talbodens entscheidend zu reduzieren. Ergänzend gehören der Halbanschluss Altdorf im Bereich Wysshus / Attinghausen und flankierende Massnahmen auf den Strassen im Siedlungsgebiet dazu, um die Verkehrsentlastung sicherzustellen.
Im öffentlichen Verkehr bildet der Kantonsbahnhof Altdorf das Schlüsselelement, der den Mittelpunkt des ESP Urner Talboden bildet und der eine Neuausrichtung des Busnetzes bedingt.
In der Zwischenzeit hat das Urner Stimmvolk der Realisierung der WOV zugestimmt. Weiter hat das ASTRA zugesagt, den Halbanschluss Altdorf gleichzeitig mit der WOV zu realisieren, und das Bundesamt für Verkehr (BAV) sowie die SBB haben dem Kantonsbahnhof Altdorf zugestimmt. Die wesentlichen Weichenstellungen, die im rGVK Unteres Reusstal als notwendige Massnahmen aufgezeigt worden waren, sind somit beschlossen worden.
Es ist deshalb angezeigt, eine Konkretisierung der weiteren Massnahmen auf gesicherterer Basis vorzunehmen und gleichzeitig die neuen gesetzlichen Anforderungen, die sich mit Inkrafttreten des neuen kantonalen Strassengesetzes ergeben haben, zu berücksichtigen.
Il progetto «Ottimizzazione della formazione dei conducenti (OPERA-3) e garanzia della qualità delle formazioni di primo soccorso» si propone di discutere le modalità di perfezionamento dei corsi di guida e di formazione periodica e il recepimento autonomo delle regole previste dalla terza direttiva sulla patente di guida (Direttiva 2006/126/CE del Parlamento europeo e del Consiglio del 20 dicembre 2006 concernente la patente di guida). Le proposte riguardano l'intero percorso formativo, gli esami di guida, le categorie della licenza di condurre e gli esperti ufficiali della circolazione. Inoltre s'intende migliorare la garanzia della qualità delle formazioni di primo soccorso e prevedere a livello di ordinanza la possibilità di frequentare una parte del corso in modalità e-learning.
L'allegato 4 dell'ordinanza del DFI del 22 marzo 2017 sulla cartella informatizzata del paziente (OCIP-DFI; RS 816.111) dovrà essere ora completato con i formati di scambio per la cartella di vaccinazione informatizzata, la cartella farmacologica informatizzata e i referti di laboratorio elettronici.
L'avamprogetto per la consultazione si basa su un approccio a tre livelli. Il primo livello stabilisce per le persone che esercitano professioni mediche universitarie un collegamento con la legge federale sulle professioni mediche universitarie per quanto riguarda le condizioni per l'esercizio, sotto la propria responsabilità, di queste professioni. Per migliorare ulteriormente in futuro la qualità e l'economicità delle prestazioni fornite, il secondo livello attribuisce al Consiglio federale una competenza estesa di disciplinare l'ammissione di tutti i fornitori di prestazioni ambulatoriali previsti dalla LAMal a esercitare a carico dell'assicurazione malattie.. Il terzo livello dell'avamprogetto è incentrato sulla revisione dell'articolo 55a LAMal, che ora prevede che un Cantone possa lui stesso limitare l'autorizzazione dei medici in uno o più campi di specializzazione medica del settore ambulatoriale a un determinato numero massimo. Per stabilire i numeri massimi, i Cantoni devono tenere conto dei tassi di occupazione dei medici.
Das Departement Bildung und Kultur (DBK) lancierte im Frühling 2016 ein Projekt unter dem Titel „Zukunft Volksschule“. Dies mit dem Ziel, im Nachgang der Gemeindestrukturreform 2011 eine Bilanz rund um die Verantwortlichkeiten im Bereich der Volksschule zu ziehen. Die Reform war damals mit der klaren Absicht umgesetzt worden, dass der Kanton vor allem die Rahmenbedingungen für eine in allen Gemeinden einheitliche und gleichwertige Volksschule festlegt. Gleichzeitig war mit dem Aufgeben der hälftigen Mitfinanzierung durch den Kanton naturgemäss sehr viel Verantwortung auf die Gemeinden übergegangen – verbunden mit dem entsprechenden Gestaltungsspielraum, etwa bei der Schulplanung oder der Wahl der Schulstandorte. Gut fünf Jahre später schien die Zeit reif, um zu überprüfen, ob die angestrebte Einheitlichkeit und Gleichwertigkeit genügend erreicht ist. Bereits im Vorjahr hatte der Regierungsrat in einer Interpellationsantwort in Aussicht gestellt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um allfälligen Handlungsbedarf im Bereich des Schulwesens zu eruieren und allfällige strukturelle, organisatorische oder finanzielle Optimierungsmöglichkeiten auszuloten. Das Projekt „Zukunft Volksschule“ wurde zudem genutzt, um departementsinterne Pendenzen vertieft zu analysieren und Aufträge aus der Vorlage „Optimierung der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und den Gemeinden“ (Effizienzanalyse Kanton/Gemeinden) anzugehen.
Le ordinanze in vigore devono essere adattate alla legge sui prodotti terapeutici modificata. Queste modifiche concernono non solo ordinanze del Consiglio federale ma anche del Consiglio dell'Istituto svizzero per gli agenti terapeutici Swissmedic.
La Convenzione del Consiglio d'Europa del 3 luglio 2016 su un approccio integrato in materia di sicurezza fisica, sicurezza pubblica e servizi in occasione di incontri calcistici e di altre manifestazioni sportive sostituisce la Convenzione europea del 19 agosto 1985 sulla violenza e i disordini degli spettatori durante le manifestazioni sportive, segnatamente nelle partite di calcio. La nuova Convenzione contiene oltre alle misure di sicurezza fisica e pubblica anche il concetto di servizi, inteso come accoglienza degli spettatori. In tale contesto è necessaria la piena cooperazione tra autorità, associazioni sportive, tifoserie e imprese di trasporti.
La legge è riveduta interamente per assicurare che tutti i trattamenti di dati personali degni di particolare protezione in seno al DFAE siano previsti in una base legale formale e dunque rispettino le esigenze della legge federale del 19 giugno 1992 sulla protezione dei dati (LPD; RS 235.1).
Adattamento dell'elenco delle malattie professionali nell'allegato 1 dell'OLAINF alle nuove nozioni scientifiche e tecniche sulle sostanze nocive e gli effetti meccanici sulla salute.
Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Dieses umfasst Bestimmungen sowohl auf Bundes- als auch kantonaler Ebene. Der Regierungsrat hat diese Bestimmungen im EG zum ZGB nun überarbeitet und schickt eine Teilrevision des EG zum ZGB, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, in die Vernehmlassung.
Er schlägt vor, dass Vorsorgeaufträge bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hinterlegt werden können und setzt damit die erheblich erklärte Motion von Kantonsrat Walter Grob, Teufen, um. Weiter sollen im Sinne des Ethikrats für fürsorgerische Unterbringungen keine Verfahrenskosten mehr erhoben werden. Weitere Änderungen ergeben sich aufgrund von Praxiserfahrungen und Revisionen des Bundesrechts.
Il 18 marzo 2016, nell'ambito della revisione della legge sugli agenti terapeutici (LATer), il Parlamento ha approvato anche la revisione della legge federale sui brevetti d'invenzione (LBI). Con l'obiettivo di incentivare la ricerca e lo sviluppo di medicinali ad uso pediatrico, la riveduta LBI introduce la possibilità di una proroga di sei mesi per i certificati protettivi complementari (CPC) già rilasciati o di un nuovo CPC pediatrico. In seguito a queste novità si è resa necessaria anche la revisione dell'ordinanza relativa ai brevetti d'invenzione (OBI), le cui disposizioni d'esecuzione disciplinano ora, tra le altre cose, la procedura di rilascio dei certificati (documenti e i mezzi di prova da allegare alla domanda, dati da registrare e pubblicare nonché tasse da pagare).
La presente modifica attua la mozione Bischofberger (15.4157) accolta dal Parlamento e con cui il Consiglio federale è incaricato di adeguare le franchigie all'evoluzione dei costi dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie.
Il diritto al rimborso dell'imposta preventiva non dovrebbe più decadere neanche in caso di omessa dichiarazione dei redditi o della sostanza da cui provengono, di dichiarazione successiva o se l'autorità fiscale calcola l'importo della prestazione, a condizione che ciò avvenga prima della scadenza del termine di opposizione contro la decisione di tassazione e che l'omessa dichiarazione sia dovuta a negligenza.
Das Bundesgericht hat den Wahlmodus in den Urner Gemeinden, welche ihre Landräte nach dem Proporzsystem wählen, als verfassungswidrig taxiert. Das Bundesgericht hat den Kanton Uri angehalten, den Wahlmodus bis zur nächsten Gesamterneuerungswahl des Landrats im Jahr 2020 anzupassen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Proporzgesetzes soll der Auftrag des Bundesgerichts gesetzgeberisch fristgerecht umgesetzt werden. In den acht Gemeinden, welche ihre Landräte nach dem Proporzsystem wählen, soll der bisherige Wahlmodus durch den «Doppelten Pukelsheim» ersetzt werden. Bei der nach dem Augsburger Professor Friedrich Pukelsheim bezeichneten Mandatsverteilungsmethode wird der Sitzanspruch jeder Partei wahlkreisübergreifend errechnet. Dann werden die Sitze auf die Wahlkreise und innerhalb der Listen auf die Kandidaten verteilt. Die neue Mandatsverteilungsmethode gewährleistet, dass jede Partei die Sitzzahl erhält, die ihrer gerundeten Wählerstärke in allen Proporzgemeinden entspricht. Der Vorteil für Uri: Jede Gemeinde kann wie bisher einen eigenen Wahlkreis bilden. Für die Wählerinnen und Wähler ändert sich nichts. Der Wahlvorgang bleibt unverändert.
Beim «Doppelten Pukelsheim» handelt es sich um eine Mandatsverteilungsmethode, die in den letzten Jahren bei etlichen kantonalen und kommunalen Wahlen erfolgreich zum Einsatz gekommen ist (u.a. in den Kantonen ZH, AG, NW, ZG, SZ und VS) und damit praktisch erprobt ist. Es besteht deshalb die Gewähr, dass das Urner Wahlsystem bei einer erneuten Anfechtung der bundesgerichtlichen Überprüfung standhält.
Die Änderung des Proporzgesetzes soll im Weiteren dazu genutzt werden, bei der Proporzwahl des Landrats den Termin für die Einreichung der Wahlvorschläge zeitlich um drei Wochen vorzuverlegen. Auf diese Weise soll die Frist für die Zustellung der Wahlzettel (Listen) an die Stimmberechtigten mit derjenigen für die Zustellung des Stimmmaterials bei der Regierungsratswahl und den Sachabstimmungen harmonisiert werden. Die zwölf Majorz-Gemeinden sind von der Revisionsvorlage nicht betroffen.
Im Nachgang an die Gesamterneuerungswahlen von 2016 führte der Kanton mit den Gemeinden eine Review durch für mögliche technische und organisatorische Verbesserungen. In diesem Zusammenhang äusserten die Gemeinden vereinzelte Anpassungswünsche, die eine punktuelle Änderung der Urner Wahlgesetzgebung und insbesondere des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte (WAVG; RB 2.1201) bedingen.
Die Anliegen der Gemeinden betreffen etwa die Anforderungen für den Einsitz ins Urnenbüro, die Fristen für Ersatz‐ und Neuwahlen oder den Zeitpunkt, den das Gesetz für den Auszählungsbeginn festlegt. Die geltenden Vorschriften bzw. Fristen werden diesbezüglich als zu streng bzw. zu kurz betrachtet, was den Vollzug zum Teil stark erschwert.
Ein weiterer Revisionspunkt betrifft die Auszählung der Stimmen. Als wesentliche Neuerung werden die «nichtigen Stimmen» ausdrücklich geregelt. Schliesslich besteht ein gewisser Anpassungsbedarf auch in formeller und redaktioneller Natur.
Der Regierungsrat schlägt vor, inskünftig nur noch ein Stimmkuvert zu verwenden. Zurzeit wird für Urnengänge auf eidgenössicher, kantonaler und kommunaler Ebene je ein separates Stimmkuvert verwendet. Inskünftig sollen alle Stimm‐ und Wahlzettel im gleichen Kuvert ins Rücksendekuvert respektive in die Urne gelegt werden. Damit entfällt die relativ häufig vorkommende Fehlerquelle, dass Stimmzettel ins falsche Stimmkuvert gelegt werden und es werden inskünftig weniger Stimmkuverts benötigt.
Oltre alla trasposizione e alla ratifica della Convenzione del Consiglio d'Europa per la prevenzione del terrorismo con il relativo Protocollo addizionale e alle necessarie modifiche del diritto penale, l'avamprogetto propone un ampio potenziamento degli strumenti legislativi per contrastare efficacemente il terrorismo e la criminalità organizzata.