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Zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» muss die Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) angepasst werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen können Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende, die in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erwirtschaften, Beitragslücken in ihrer Säule 3a in Zukunft durch Einkäufe ausgleichen.
In den kommenden 30 Jahren setzt der Kanton Hochwasserschutz- und Revitalisierungsmassnahmen an der Thur um. Um die Einbindung der wichtigsten Akteurinnen und Akteure sicherzustellen, schlägt er dafür eine eigene Organisation vor. Damit wird auch eine frühzeitige und breite Mitwirkung ermöglicht. Die dafür nötigen Grundlagen werden nun einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen.
Der Kanton Luzern gibt den Entwurf des Massnahmenprogramms 2025-2028 zum Schutz vor Naturgefahren und zur Revitalisierung der Gewässer bis am 6. März 2024 in die Vernehmlassung.
L’accueil de la ville de Moutier se rapproche à grands pas. Dans ce cadre, le Gouvernement commence à le concrétiser de manière tangible et a lancé le processus visant la création du district de Moutier. Après la phase de consultation y relative, le Parlement sera saisi pour statuer sur ce projet et dans la foulée, la population jurassienne se prononcera sur la création du district de Moutier le 24 novembre 2024.
Le rapport mis en consultation précise également les contours d’un projet pilote qui sera mis sur pied pour la délivrance des prestations de l’administration cantonale à Moutier dès le 1er janvier 2026. Le Gouvernement souhaite proposer aux Prévôtoises et aux Prévôtois de pouvoir s’adresser à l’Administration cantonale via un guichet unique qui, en cas de succès, pourra être étendu à l’ensemble des districts.
Die Bundesverfassung soll so angepasst werden, dass die Kantone die Möglichkeit erhalten, im Fall eines Verzichts auf die Eigenmietwertbesteuerung auf überwiegend selbstbewohnten Zweitliegenschaften bei den Liegenschaftssteuern von den Grundsätzen nach Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung abzuweichen und Zweitliegenschaften höher zu besteuern.
Mit der Vorlage schlägt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates einen befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung für den Erhalt der Medienvielfalt in der Schweiz vor.
Mit der Legislaturplanung 2019–2022 setzte sich der Regierungsrat das Ziel, die öffentliche Verwaltung in den Kernbereichen zu digitalisieren. Im November 2019 genehmigte der Regierungsrat die Digitalisierungsstrategie mitsamt Roadmap zu deren Umsetzung.
Die Umsetzungsarbeiten mündeten in einer Landsgemeindevorlage zur Förderung der Digitalisierung, welche – neben dem Erlass des Gesetzes über die digitale Verwaltung (DVG; GS II H/1) – auch eine Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG; GS III G/1) beinhaltete. Die Landsgemeinde des Jahres 2022 stimmte der Vorlage zu.
Le Gouvernement jurassien soumet à consultation un avant-projet de révision de la loi sur les auberges. Cette révision découle de l’acceptation, par le Parlement, de la motion n° 1404. Cette motion relevait certains défauts de la loi et avait pour but de la moderniser. Cette révision concrétise également la motion n° 1425, qui visait à la suppression de l’interdiction de vente de boissons alcooliques dans les stations-service. Les prises de position sont attendues jusqu’au 1er mars 2024.
Il s’agit d’une révision partielle qui ne remet pas en question les caractéristiques principales de la législation concernée. Les établissements publics restent soumis à une surveillance étatique et à un régime d’autorisation. La législation fait toujours une distinction entre établissements soumis à patente (restaurants, hôtels, établissements de divertissement) et établissements soumis à permis (petits débits, cantines, etc.). Les tenanciers d’établissements soumis à patente doivent toujours être au bénéfice du certificat de cafetier. Les heures de fermeture ne changent pas.
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision des kantonalen Bevölkerungsschutzgesetzes und des kantonalen Zivilschutzgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben. Seit der Totalrevision dieser Gesetze hat sich der Bevölkerungsschutz, nicht zuletzt auch aufgrund der Covid-19 Pandemie, der Migrationskrisen, der Trockenperioden, der drohenden Energiemangellagen und des Ukraine-Krieges, sowohl im Kanton Schaffhausen wie auch der Schweiz stetig weiterentwickelt, was mit den Teilrevisionen abgebildet werden soll.
Das revidierte Bevölkerungsschutzgesetz soll die Begriffe, wie sie das Bundesrecht verwendet, übernehmen. Dabei zielt es weiterhin auf Situationen, in denen die Aufgaben mit den ordentlichen Mitteln oder Abläufen nicht mehr bewältigbar sind. Neu hinzu kommt der Begriff des "integralen Risikomanagements". Dieses umfasst das Aufgabengebiet von der Vorsorge über die Schadensbewältigung bis hin zur Schadensbehebung und den daraus abgeleiteten Erkenntnissen für Vorsorgemassnahmen.
Klarer geregelt wird, welche Aufgaben die Gemeinden haben und was die Rolle des Kantons bei einem bevölkerungsrelevanten Ereignis ist. Die Revision hat weder personelle Auswirkungen noch kommen auf die Gemeinden dauerhaft höhere Auslagen zu. Bei einzelnen Betreiberinnen und Betreibern von kritischer Infrastruktur kann es jedoch zu höheren Kosten kommen.
Die grösste Anpassung erfährt das revidierte Zivilschutzgesetz im Bereich des Kulturgüterschutzes. Dieser hat sich zur Aufgabe gemacht, die identitätsstiftenden Objekte für die nachfolgenden Generationen beim Eintreten eines bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisses zu erhalten. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision sollen die Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung präzisiert werden, damit eine zeitgemässe Rechtsgrundlage im Kanton geschaffen wird, die in einer umfassenden Kulturgüterschutz-Strategie münden soll. Beim Kanton ist mit einer Zunahme von 0.2 Stellen zu rechnen, was jährliche Mehrkosten von 25'000 Franken auslösen wird. Weitere 50'000 Franken sind jährlich wiederkehrend für Kantonsbeiträge zum Schutz von Kulturgütern vorzusehen. Für alle Schaffhauser Gemeinden zusammen ist mit zusätzlichen Kosten von 30'000 Franken zu rechnen, wobei die Belastung je nach Umfang des Kulturgüterbestands anfällt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung eines Fonds für Innovation und Fortschritt in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dieser soll im Gesetz über Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit und zur Standortförderung verortet werden.
Seit Sommer 2020 sind auf Bundesebene verschiedene Bestimmungen zum elektronischen Zugang auf Grundbuchdaten in Kraft getreten. Unter anderem können die Gemeinden Vorsorgeeinrichtungen Zugriff auf die Grundbuchdaten gewähren. Die Regierung passt deshalb die kantonale Verordnung über das Grundbuch an und führt dazu eine Vernehmlassung durch.
Die Regierung führte 2022 eine Vernehmlassung zur Anpassung der Motorfahrzeugsteuer durch. Ziel ist, die Finanzierung der Strassen sicherzustellen. Die Motorfahrzeugsteuer soll künftig nicht mehr nur das Gewicht der Fahrzeuge berücksichtigen, sondern auch deren Leistung und Energieeffizienz. Die erarbeiteten Gesetzesänderungen gehen nun in die Vernehmlassung.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau will das Angebot des öffentlichen Verkehrs in den kommenden Jahren weiter verbessern. Abgestützt auf den kantonalen Richtplan und das Gesamtverkehrskonzept wird im ÖV-Konzept 2025–2030 die Entwicklung des öffentlichen Regionalverkehrs im Kanton Thurgau in den kommenden Jahren aufgezeigt.
Mit der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 1. Januar 2008 übernahmen im Kanton Thurgau die Politischen Gemeinden die Verantwortung für die Sicherstellung der Versorgung und der Finanzierung. Grundlage der ambulanten Hilfe und Betreuung waren die Finanzierungsregelungen des Bundesamts für Sozialversicherungen, die vor dem NFA, galten.
Mit Änderung des TG KVG auf den 1. Januar 2020 wurde § 27 um das sogenannte Begleitete Wohnen (inklusive Alltags- und Sozialberatung) ergänzt. In der Berechnung der Verbilligung durch die Gemeinden soll mit der Vernehmlassung ein Wechsel auf die Vollkosten geprüft werden. Unter anderem mit dem Grundlagenbericht Zukunft Spitexlandschaft wurde der Handlungsbedarf ausführlich aufgezeigt, und die Grundzüge der Weiterentwicklung der ambulanten Pflege wurden festgelegt.
Die teilerheblich erklärte Motion «Pflegeversorgung zu Hause stärken: Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung in § 25 Absatz 1 und § 27a (TG KVG, RB 832.1)» fokussiert auf die Finanzierung der ambulanten Pflegeleistungen. Demnach sind, unter der Berücksichtigung von Qualität und Wirtschaftlichkeit, nach Pflegebedarf differenzierte, kantonsweit gültige Höchstansätze für die anrechenbaren Restkosten der Pflege festzulegen. Die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der beiden Anliegen sollen in der TG KVG gelegt werden.
Im Kanton Uri sind die Zuständigkeiten für die ambulante und stationäre Langzeitpflege zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Diese Aufteilung erschwert jedoch die Umsetzung von integrierten Versorgungsmodellen. Zudem ist bereits heute bekannt, dass der demographische und gesellschaftliche Wandel sowie der Fachkräftemangel grosse Auswirkungen auf die Urner Langzeitpflege haben werden.
Um eine Neuorganisation der Langzeitpflege zu prüfen, lancierten der Kanton Uri und die Gemeinden das Gemeinschaftsprojekt «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri». Ziel des Projekts ist es, Varianten für die Neuorganisation der Langzeitpflege im Kanton Uri mit Empfehlungen zur Umsetzung zu entwickeln. Die Eckpunkte der Neuorganisation sollen eine integrierte und koordinierte Langzeitpflegeversorgung (stationär und ambulant) aus «einer Hand» beinhalten und den Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz und Subsidiarität berücksichtigen.
Im Rahmen des Projekts wurden acht Varianten für die künftigen Zuständigkeiten in der Langzeitpflege erarbeitet und verglichen. Die Ergebnisse sind in einem Schlussbericht zusammengefasst. Der Regierungsrat und der Urner Gemeindeverband haben beschlossen, bei den Gemeinden, den politischen Parteien, Wirtschaft Uri sowie den betroffenen Institutionen eine Vernehmlassung zum Bericht des Gemeinschaftsprojekts «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri» durchzuführen.
Mit dieser Vorlage soll ab 1. Juli 2026 und somit zeitgleich wie in der EU im grenzüberschreitenden Verkehr der Geltungsbereich der Chauffeurverordnung ausgedehnt werden. Betroffen von der Ausweitung sind nur Führerinnen und Führer von Motorwagen und Fahrzeugkombinationen zum Sachentransport von über 2,5 bis 3,5 t, für welche das Fahren die berufliche Haupttätigkeit darstellt. Damit wird die Motion 20.4478 Dittli umgesetzt, worin «Gleich lange Spiesse bei Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen» verlangt werden.
Mit einem neuen Gesetz zur Umsetzung der Pflegeinitiative will der Kanton St.Gallen dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenwirken. Im Fokus stehen die diplomierten Pflegefachpersonen der Höheren Fachhochschule HF und der Fachhochschule FH.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Kanton ein bedarfsgerechtes Angebot im Bereich der Ausbildung zur diplomierten Pflegefachfrau oder zum diplomierten Pflegefachmann fördert und finanziert. Aktuell bestehen im Kanton St.Gallen Angebots- und Finanzierungslücken in diesen Bereichen.
Die Schweizerische Post soll in einer schweren Strommangellage nicht sanktioniert werden, wenn sie aufgrund von angeordneten Stromsparmassnahmen die Vorgaben zur Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten nicht mehr vollumfänglich einhalten kann.
In Vollzug von Artikel 48a Absatz 2 FMG soll die Versorgung mit Mobilfunkdiensten bei Störungen der Stromversorgung verbessert werden. Dazu wird einerseits festgelegt, welche Dienste bei Störungen der Stromversorgung durch die Mobilfunkkonzessionärinnen eingeschränkt werden können. Andererseits wird definiert, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Dienste bei Strommangellagen und Stromausfällen künftig aufrechterhalten werden müssen.
Die Ausländergesetzgebung wird auf Bundesebene abschliessend im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG; SR 142.20), dem Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) sowie in den dazugehörenden Verordnungen geregelt. Die Kantone haben – mit Ausnahme der Zuständigkeiten und der konkreten Umsetzung der Bundesbestimmungen – keine Rechtssetzungskompetenz; die Bundesgesetze sind für die Kantone direkt anwendbar. Aufgrund der vom Bund geschlossenen Änderungen, insbesondere im Bereich AIG, werden auf kantonaler Ebene Anpassungen notwendig. Hauptanliegen der vorliegenden Teilrevision ist die Anpassung der kantonalen Grundlagen an die Vorgaben des Bundesrechts. Dabei sollen die Zuständigkeiten geklärt und die Begrifflichkeiten an die Terminologie des Bundes angeglichen werden. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, dass zukünftig – in Analogie zu den Bestimmungen in der Strafprozessordnung (Art. 144 StPO) – Befragungen u.ä. mittels Videokonferenz durchgeführt werden können. Die kantonalen Bestimmungen werden jedoch materiell nicht geändert, daher hat die Vorlage weder personell, finanziell noch auf Dritte Auswirkungen.
Im Rahmen der internen Vernehmlassung im Zusammenhang mit der zeitlich dringlich beurteilten Abschaffung des zwingenden Beizugs von Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern bei Präsidialentscheiden, welche vom Landrat am 26. August 2020 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, wurden insbesondere seitens des Ober- und Verwaltungsgerichts noch verschiedene weitere Revisionspunkte vorgebracht.
Die Justiz- und Sicherheitsdirektion nahm in der Folge Kontakt mit dem Ober- und Verwaltungsgericht auf und besprach die Situation. Es wurde beschlossen, das laufende Verfahren möglichst schnell abzuschliessen, aber zeitnah dem Regierungsrat einen Grundsatzentscheid auf Überprüfung des Gerichtsgesetzes zu stellen.
Mit Grundsatzentscheid vom 7. Juni 2021 entschied der Regierungsrat in der Folge, dass es aufgrund dieser Ausgangslage einer grundsätzlichen Überprüfung und punktuellen Aktualisierung des kantonalen Gerichtsgesetzes bedarf. Im Rahmen des Gesetzgebungsprojektes wurden zusammen mit den Gerichten die Mängel in der aktuellen Gesetzgebung eruiert und die notwendigen Anpassungen erarbeitet.