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Nouvelle conception en matière de traitement des données, Transmission des tâches de l’ACI à l’AS-Rens, Modifications dans le domaine des mesures de recherche soumises à autorisation, Modifications formelles.
Die Schweiz hat mit der Verurteilung einer rumänischen Roma wegen Bettelns gegen den Kerngehalt des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstossen. Zum diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil 14065/15 vom 19. Januar 2021. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum seien zulässig, jedoch sei es unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.
Der Kanton Luzern hat dem Urteil Rechnung zu tragen. Zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit soll im kantonalen Recht eine nuancierte Beschränkung des Bettelns mittels Bewilligungspflicht anstelle des faktisch bestehenden Verbots normiert werden. Die Vernehmlassungsvorlage beinhaltet eine Änderung von § 6 Absatz 1a der Sammelverordnung. Zudem ist in § 11 der Sammelverordnung die Rechtsmittelregelung mit der kantonal normierten Rechtsmittelordnung in Übereinstimmung zu bringen.
Pour la 4e génération du programme en faveur du trafic d’agglomération, le Conseil fédéral propose d’en cofinancer 32 au total, pour environ 1,3 milliard de francs. Un des points principaux des projets bénéficiant d’un cofinancement correspond au développement de la mobilité douce et des transports publics.
Ce projet vise à mettre en œuvre la motion 18.3021 Rieder «Protéger l'économie suisse en contrôlant les investissements». En adoptant cette motion, le Parlement a chargé le Conseil fédéral de créer des bases légales en vue d’un mécanisme d’examen des investissements étrangers.
La modification de loi proposée vise à créer une nouvelle infraction pénale pour la violation de l’obligation de publier un prospectus ou une annonce préalable de l’offre contenant des informations exactes et complètes. Les peines seront définies par analogie avec celles encourues en cas de fourniture d’indications fausses ou incomplètes dans la prise de position sur l’offre publique d’acquisition de la société visée. Ce projet corrige l’asymétrie relevée dans le droit des offres publiques d’acquisition et comble une lacune pénale.
La modification contient essentiellement des dispositions d’exécution relatives à la modification de la LSA adoptée par le Parlement le 18 mars 2022. Par ailleurs, l’ordonnance intègre les évolutions actuelles et met en œuvre une réglementation adaptée à la hiérarchie des normes.
La Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-N) propose une nouvelle loi destinée à améliorer les mesures permettant de concilier vie familiale et vie professionnelle ou formation ainsi qu’à améliorer l’égalité des chances pour les enfants d’âge préscolaire. Le projet poursuit deux objectifs principaux: premièrement, les parents qui font garder leurs enfants par des tiers doivent bénéficier d’un soutien financier. Deuxièmement, la politique d’accueil extrafamilial pour enfants et la politique de la petite enfance doivent continuer à être développées dans le cadre de conventions-programmes.
Am 13. Februar 2020 reichte die Grüne Landratsfraktion das Postulat "Klimaschutz bei den Motorfahrzeugsteuern" ein. An seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 hat der Landrat gestützt auf den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 24. November 2020 beschlossen, dass einerseits die Bemessung der Motorfahrzeugsteuer gemäss bisheriger Praxis (Hubraum und Bonus-/Malus-System gemäss Energieetikette) beibehalten und das Postulat insoweit abgelehnt, andererseits das Postulat hinsichtlich der vorgeschlagenen Aufhebung der Saldoneutralität und Prüfung von Möglichkeiten einer sinnvollen Rückerstattung eines allfälligen Malus-Überschusses an die Bevölkerung überwiesen werde. Aufgrund der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten erweist sich die Zuweisung allfälliger Malus-Überschüsse aus den Motorfahrzeugsteuern an den kantonalen Energiefonds vorliegend als die zielführendste Vorgehensweise.
Das Energiegesetz sieht kein Verbot von fossilen Energieträgern vor. Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in Gebäuden mit Wohnnutzung darf der Anteil nichterneuerbarer Energie 90 Prozent des Bedarfs nicht überschreiten. Dabei können auch Effizienzmassnahmen an der Gebäudehülle berücksichtigt werden.
Zudem ist eine einfach anwendbare Härtefallregelung vorgesehen. Mit der Teilrevision des Energiegesetzes unternimmt der Regierungsrat einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft – mit dem Ziel der Dekarbonisierung, des Erhalts der Versorgungssicherheit und des Ausbaus erneuerbarer Energien.
Das geltende Aargauer Waldgesetz, das aus dem Jahr 1997 stammt, wird einer Teilrevision unterzogen. Auslöser der Teilrevision sind die für die Einführung der Schutzwaldpflege notwendigen Anpassungen am Aargauer Waldgesetz und Walddekret sowie an der Aargauer Waldverordnung.
Das Aargauer Waldgesetz wird weiter an verschiedene veränderte rechtliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen angepasst. Dies in den Bereichen waldtypische Gefahren, Zonen für Freizeitnutzungen im Wald, Ausgleich erheblicher Vorteile, Waldstrassenplan, Waldentwicklungsplan, Förderung der Holzverwendung, Mehrwertsteuer und digitale Prozesse. Weiter erfolgen Anpassungen an Verfahrensbestimmungen.
Gemäss § 66 der Kantonsverfassung ist zu Vorlagen, die einer obligatorischen oder fakultativen Volksabstimmung unterliegen, eine Anhörung durchzuführen.
Die Kantone müssen gemäss Artikel 60a des Gewässerschutzgesetzes dafür sorgen, dass die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt, Sanierung und Ersatz der Abwasseranlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, mit Gebühren oder anderen Abgaben den Verursachern überbunden werden. Die Motion «Zeitgemässe Abwassergebühren» verlangt den Verzicht auf Verwendung der zonengewichteten Grundstücksflächen als Bemessungsmethode für die Grundgebühr. In Erfüllung der Motion soll die entsprechende Bestimmung (Art. 9 Abs. 2) in der Gewässerschutzverordnung aufgehoben werden.
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Revision 2023 des kantonalen Strassenrichtplans in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Das Vernehmlassungsergebnis soll zeigen, ob die vorgeschlagenen Änderungen und Ausbauten des Kantonsstrassennetzes, des kantonalen Radroutennetzes und des Wanderwegnetzes von den Gemeinden, Parteien und interessierten Verbänden unterstützt werden. Der Kantonsrat wird im Jahr 2023 über den kantonalen Strassenrichtplan beschliessen.
Die Standeskommission möchte mit einer Revision der Verordnung zum Jagdgesetz Mängel beheben, die sich in der Praxis gezeigt haben. So sollen insbesondere die Aufgabenbereiche von Jagdverwaltung und Wildhut weitgehend getrennt werden. Ausserdem ist vorgesehen, den Vollzug der Jagdgesetzgebung zu vereinfachen. Bei den Jagdvorschriften werden verschiedene Präzisierungen und Anpassungen zu Punkten vorgenommen, die in der Praxis zu Diskussionen Anlass geboten haben.
Die Deponie Ardega (Typ A und B) wird in den nächsten 15 bis 20 Jahren abgeschlossen. 2020 wurde in Schwanden eine Deponie Täniberg (Typ A) eröffnet. Die Bewilligungsverfahren für zusätzliche Deponien des Typs A sind sowohl in den Gemeinden Glarus und Glarus Nord im Gange. Gleichzeitig wird eine Nachfolgedeponie für die Deponie Ardega gesucht. Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren ein bis zwei Standorte im kantonalen Richtplan festgelegt werden. Deponien des Typs C, D oder E sind vorläufig im Kanton Glarus nicht geplant. Eine allfällige Nachfolgedeponie für die heutige Schlackendeponie der Keh- richtverbrennungsanlage Linth ist in Ausserschwyz geplant. Die Werksdeponie Limmerntobel der Kraftwerke Linth-Limmern wurde im Jahre 2015 abgeschlossen und befindet sich heute in der Nachsorgephase.
Der Regierungsrat hat den Entwurf der Klimastrategie Thurgau in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die Klimastrategie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsamt und der Abteilung Energie sowie unter Mitwirkung von weiteren betroffenen kantonalen Fachstellen ausgearbeitet. Die Klimastrategie umfasst Ziele und Handlungsfelder für alle relevanten Sektoren, in denen der Kanton Thurgau den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel vorantreiben will.
Die Zuger Regierung hat die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG Waldgesetz; BGS 931.1) in erster Lesung verabschiedet. Die kantonalen Bestimmungen über den Wald sind teilweise nicht mehr mit Bundesrecht und der weiterentwickelten Praxis kompatibel. Diese Diskrepanzen sollen mit einer Teilrevision behoben werden. Ebenfalls sollen die behördlichen Zuständigkeiten transparenter und eindeutiger abgebildet werden. Weitere Anpassungen erfolgen in den Bereichen Beitragswesen, Waldplanung, Erholungsnutzung und Waldfeststellung. Nachdem der Regierungsrat das Gesetz in 1. Lesung verabschiedet hat, geht es nun in die externe Vernehmlassung.
Die öffentliche Statistik bildet den Zustand und die Entwicklung vieler wichtiger Lebensbereiche der Gesellschaft ab und unterstützt damit die demokratische Meinungs- und politische Willensbildung. Im Weiteren stellen statistische Informationen wichtige Grundlagen für die Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Forschung, Wissenschaft und Bevölkerung dar. Während die Datenerhebung und Datenlieferung an den Bund durch das Bundesrecht geregelt sind, ist die rechtliche Grundlage für Kantonsstatistiken nur lückenhaft oder unzureichend in einzelnen Erlassen definiert. Mit der Schaffung eines kantonalen Statistikgesetzes sollen die statistischen Tätigkeiten auf die erforderliche gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Mit dem kantonalen Statistikgesetz soll das grosse Potential der Digitalisierung der Daten ausgeschöpft werden. Gleichzeitig werden klare Leitplanken für einen starken Datenschutz gesetzt. Dabei steht einerseits eine effiziente Datennutzung und die Reduktion des Aufwands bei den Gemeinden und weiteren Datenlieferanten im Vordergrund. Dies in dem Sinne, dass die kantonale Statistik, wenn immer möglich, auf bestehende Verwaltungs- und Registerdaten zurückgreift.
Erhoben werden sollen Daten nur noch dann, wenn ein Rückgriff auf bestehende Daten nicht möglich ist. Andererseits wird mit den grundlegenden Prinzipien des Statistikgeheimnisses und der Zweckbindung der Datenschutz gestärkt. So dürfen Daten, die zu statistischen Zwecken erhoben wurden, ausschliesslich für Bundes- und Kantonsstatistiken verwendet werden. Insgesamt sind die neuen Rechtsgrundlagen so ausgestaltet, dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind.
La centrale nucléaire de Mühleberg (CNM) a été arrêtée en 2019. De nombreuses communes ne se trouvent donc plus dans un rayon de 50 km autour d’une centrale nucléaire suisse selon l’article 3 de l’ordonnance sur les comprimés d’iode. Elles doivent être supprimées de l’annexe de l’ordonnance, qui énumère ces communes. Comme la CNM ne sera plus en service après son arrêt, mais qu’elle reste une centrale nucléaire suisse, le titre de l’annexe est modifié en «Communes situées dans un rayon de 50 km autour d’une centrale nucléaire suisse (à l’exception des centrales nucléaires en cours de démantèlement)». L’annexe est donc révisée et son titre est précisé.
Der Grosse Rat fordert mit der Motion Agustoni den Halbstundentakt der S-Bahn auf dem Abschnitt Stein-Säckingen–Laufenburg. Der Regierungsrat zeigt mit dem vorliegenden Bericht die Konsequenzen einer Umsetzung auf. Eine Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt ist verbunden mit hohen Kosten bezüglich Infrastruktur und dem laufenden Betrieb (Abgeltungen).
Der Regierungsrat zeigt im Bericht auf, dass das Ziel Halbstundentakt sich mit den Forderungen der Motion deckt, die Umsetzung jedoch über den ordentlichen Weg, die Ausbauschritte des Bundes von FABI/STEP führen soll. Der Regierungsrat schlägt als Alternative einen Ausbau des Busnetzes in diesem Raum vor. Davon profitieren, im Gegensatz zum Bahnausbau, alle Gemeinden, die Industrie im Entwicklungsschwerpunkt des Sisslerfelds und der neue Standort der Kantonsschule.