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Les nouveaux règlements modificatifs ETIAS comportent des modifications qui résultent de l’adoption des trois règlements de l’UE révisés relatifs au système d’information Schengen (SIS) et des règlements de l’UE établissant l’interopérabilité. Ils définissent notamment les droits d’accès des unités nationales ETIAS aux données stockées dans d’autres systèmes d’information de l’UE (EES, VIS et SIS). Le besoin de mise en œuvre se justifie non seulement par ces droits d’accès et par les droits d’accès de l’unité nationale ETIAS aux systèmes d’information nationaux (ORBIS, VOSTRA, RIPOL, N-SIS, index national de police), mais aussi par l’extension du champ d’application de l’ETIAS et la création d’un système national ETIAS. Il est également prévu de créer une plateforme pour simplifier la procédure de recours ETIAS sur le plan technique et de modifier les dispositions de procédure pour accélérer celle-ci.
L’ordonnance OCIFM doit être entièrement révisée suite à l’adoption, le 25 septembre 2020, de la loi fédérale sur la coopération et la mobilité internationales en matière de formation (LCMIF, FF 2020 7601).
Le projet prévoit l’introduction d’un système de financement à caractère incitatif pour les réfugiés et les personnes admises à titre provisoire. Ce système met l’accent sur la formation professionnelle des adolescents et des jeunes adultes et s’articule autour des objectifs d’efficacité de l’Agenda Intégration Suisse. Il doit permettre d’intégrer rapidement et durablement les intéressés en Suisse et de réduire la dépendance à l’aide sociale des réfugiés et des personnes admises à titre provisoire. Le projet nécessite de modifier l’ordonnance 2 sur l’asile relative au financement. La mise en œuvre du droit de la nationalité, du droit des étrangers et du droit de l’intégration a montré que les exigences en matière de tests linguistiques ne suffisaient pas pour satisfaire le critère d’intégration des compétences linguistiques. Les attestations des compétences linguistiques omettent notamment de se référer explicitement à la vie professionnelle et sociale quotidienne en Suisse. Afin que l’évaluation des compétences linguistiques puisse être coordonnée avec les autres critères d’intégration, il convient de préciser les exigences que doivent satisfaire les attestations des compétences linguistiques. À cet effet, il est nécessaire de modifier l’ordonnance relative à l’admission, au séjour et à l’exercice d’une activité lucrative (OASA) et l’ordonnance sur la nationalité (OLN).
Les votants ont approuvé la loi fédérale sur les mesures policières de lutte contre le terrorisme (MPT) le 13 juin 2021. Les premières dispositions, qui concernent la coopération policière et les recherches secrètes, entreront en vigueur en automne déjà. La mise en œuvre des mesures de police préventive prévues sera précisée dans une ordonnance (OMPT), que le Conseil fédéral a mise en consultation lors de sa séance du 23 juin 2021.
Suite à la révision de la loi sur la protection des données (LPD), l’ordonnance relative à la loi fédérale sur la protection des données (OLPD) doit également être adaptée.
"Labiola" steht für Landwirtschaft – Biodiversität – Landschaft. Das Programm hat zum Ziel, die Landwirtschaft zu stärken, die Kulturlandschaften zu fördern und die Biodiversität im Kanton Aargau zu steigern. Die Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsbeiträge erfolgt im Kanton Aargau im Programm "Labiola". Diese Massnahmen werden zu 90 % durch den Bund und zu 10 % durch eine Trägerschaft (im Aargau vom Kanton) finanziert.
Mit der vorliegenden Anhörung wird die Öffentlichkeit zu den drei Elementen Programmziele "Labiola", Monitoring/Erfolgskontrolle und dem neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von 5,58 Millionen Franken befragt. Die Umsetzung der Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekte ist für alle Beteiligten gewinnbringend. Der Land- und Ernährungswirtschaft werden die gemeinwirtschaftlich erbrachten Leistungen entschädigt und die Wertschöpfung verbessert. Für den Kanton und die Gemeinden verbessert sich dadurch – im Wesentlichen dank den Beiträgen des Bundes – das Steuersubstrat der landwirtschaftlichen Betriebe, so dass der kantonale Aufwand für die Co-Finanzierung insgesamt mehr als wettgemacht wird.
Das höhere Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe wirkt sich auch positiv auf die Aargauer Wirtschaft aus. Und nicht zuletzt erfahren Landschaft und Natur durch die gezielten Massnahmen im Programm "Labiola" eine landschafts-ästhetische und ökologische Aufwertung. Der Bevölkerung stehen damit attraktive Wohn- und Erholungsräume zur Verfügung.
lm Nachgang zu publik gewordenen Vorwürfen gegenüber einigen Kliniken am USZ hat die Gesundheitsdirektion einen externen Bericht über die Vorkommnisse und allfällige Verbesserungsmöglichkeiten eingeholt. Am 3. März 2021 verabschiedete sodann die Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit einen Untersuchungsbericht zu den Vorfällen (KR-Nr. 5812021). Beide Berichte formulieren eine Reihe von Empfehlungen, die z.T. eine Anpassung der Rechtsgrundlagen erfordern.
ln Umsetzung der Empfehlungen, die sich aufgrund ihrer Prüfung als zweckmässig erwiesen haben, hat die Gesundheitsdirektion den Vorentwurf für eine Revision des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich und den Vorentwurf für eine Verordnung über die Spitalräte der kantonalen Spitäler erarbeitet.
Mise en œuvre de la motion 17.3171 déposée par le conseiller national Grin et adoptée par le Parlement. Les déductions forfaitaires pour les primes d'assurance-maladie doivent être relevées.
Das Historische und das Natur-Museum Luzern sollen zum neuen «Luzerner Museum für Natur, Geschichte und Gesellschaft» werden. Für den Zusammenschluss der beiden kantonalen Museen ist eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes erforderlich, für welche von Februar bis April 2021 eine Vernehmlassung stattfand. Zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer schrieben in ihrer Stellungnahme, sie könnten sich ohne genauere Kenntnis des neuen Museumskonzepts nicht zum Zusammenschluss äussern.
Der Grosse Rat hat in der Junisession 2019 entschieden, das Kantons- und das Verwaltungsgericht zu einem Gericht, dem sog. Obergericht des Kantons Graubünden, zusammenzuführen. Das Obergericht wird deutlich grösser sein als das Kantons- und Verwaltungsgericht. Deshalb müssen für das Obergericht sowohl im Bereich der Rechtsprechung als auch der Gerichtsverwaltung neue Strukturen geschaffen werden. Diese Gelegenheit soll genutzt werden, um ein Generalsekretariat aufzubauen. Das Generalsekretariat soll zukünftig nach den Instruktionen der Leitungsorgane die Verwaltungsaufgaben für das Obergericht ausführen. Dadurch werden die Richterschaft und das Aktuariat entlastet, so dass sie sich vermehrt auf die Rechtsprechung konzentrieren können. Mit der Schaffung des Generalsekretariats wird eine Empfehlung des Untersuchungsberichts Stalder/Uhlmann umgesetzt.
Im Rahmen des vorliegenden Rechtsetzungsvorhabens sollen im Weiteren die Justizaufsicht optimiert und das beschäftigungsrechtliche Verhältnis der Mitglieder der richterlichen Behörden klarer geregelt werden. Für die Mitglieder der richterlichen Behörden sollen überdies zeitgemässe Strukturen geschaffen werden, um die bestmöglichen Personen für diese Aufgabe gewinnen zu können. Schliesslich sollen mit dem vorliegenden Rechtsetzungsvorhaben die weiteren Grundsatzbeschlüsse umgesetzt werden, die der Grosse Rat in der Junisession 2019 betreffend die Organisation der oberen kantonalen Gerichte gefasst hat.
Ziel der Vorlage bildet die Vereinfachung des Schätzungswesens auf den 1. Januar 2024. Die heute angewandte Mischwertmethode ist in der Regel mit einem Augenschein verbunden und zeichnet sich durch subjektive Bewertungskriterien aus. Die Erneuerung der Bewertungssoftware bietet die Gelegenheit, die allgemeine Neuschätzung durch ein einfacheres Schätzungsverfahren abzulösen. Neu sollen die Eigenmiet- und Steuerwerte nach objektiven Kriterien schematisch und formelmässig festgelegt werden.
Der Regierungsrat will die neue Schätzungsmethode bezüglich des Einkommenssteuersubstrats möglichst ergebnisneutral einführen. Für die Eigentümerinnen und Eigentümer soll die Schätzungsverfügung transparenter und besser nachvollziehbar sein. Im Vergleich zum heutigen Verfahren lässt sich durch den Verzicht auf den Augenschein für den Kanton und die Gemeinden eine Kosteneinsparung von rund 3,2 Millionen Franken erzielen.
Der Erziehungsrat arbeitet seit vielen Jahren mit hoher Priorität daran, die Volksschule in Uri für den digitalen Wandel fit zu trimmen. Als bedeutendes Element in diesem Bestreben möchte der Erziehungsrat mit Beginn des Schuljahrs 2022/2023 das 1-to-1-Computing ab der 5. Primarklasse einführen. Die Vernehmlassung zu diesem Vorhaben hat die Bildungs- und Kulturdirektion nun im Auftrag des Erziehungsrats gestartet.
Die Urner Volksschule soll sich im Rahmen der kantonalen Digitalisierungsstrategie richtungsweisend zu einer Schule in der Digitalkultur entwickeln können. Mit Blick darauf hat der Erziehungsrat Anfang Jahr einen umfassenden Projektauftrag beschlossen. Als Jahresziel hatte er zudem festgelegt, dass zunächst die bestehenden ICT-Richtlinien für die Volksschule revidiert werden sollen, und zwar mit dem Ziel, dass ab dem Schuljahr 2022/2023 alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarklasse ein persönliches mobiles internetfähiges Gerät als Lernmittel erhalten (1-to-1-Computing).
Die blosse Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit persönlichen digitalen Geräten genügt indes nicht, damit die Schule sich im digitalen Wandel wirkungsvoll weiter entwickeln kann. Daher ist es unerlässlich, auch der Unterstützung durch den pädagogischen Support die nötige Beachtung zu schenken. Aus diesem Grund ist dieser Support ebenfalls Teil der revidierten ICT-Richtlinien. Er wird in der Anfangszeit der Einführung von 1-to-1-Computing eine entscheidende Rolle im Rahmen der Schulentwicklung spielen.
Darüber hinaus kommt der Weiterbildung sämtlicher Lehrpersonen eine sehr grosse Bedeutung zu, zumal die Lehrerinnen und Lehrer den Weg zur Schule in der Digitalkultur umsetzen. Aus diesem Grund hat der Erziehungsrat in seinem Projektauftrag beschlossen, dass nebst der Infrastrukturentwicklung auch die Unterrichts-, Organisations-, Personal- und Kooperationsentwicklung in der Volksschule voranzutreiben ist.
La Pianificazione integrata LAnz-LACD 2021-2030 costituisce il documento strategico di riferimento per il settore socio-sanitario e fissa l’ordine di priorità degli interventi per fornire risposte adeguate alle varie esigenze della popolazione nei seguenti settori: case per anziani, servizi che erogano assistenza e cura a domicilio, servizi di appoggio e aiuti diretti finalizzati al mantenimento a domicilio.
Neobiota ist der Sammelbegriff für Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen), die nach der Entdeckung von Amerika (1492 n. Chr.) unter Mitwirkung des Menschen nach Europa eingebracht wurden, entweder absichtlich (eingeführt) oder versehentlich (eingeschleppt). Einige wenige Pflanzen und Tiere breiten sich hier ohne ihre natürlichen Feinde und Krankheiten besonders schnell aus und beeinträchtigen die einheimische Flora und Fauna oder gefährden Mensch und Umwelt. Sie werden als «invasiv» bezeichnet.
Invasive Neobiota bedrohen die einheimische Artenvielfalt, beeinträchtigen Ökosysteme, verursachen Probleme auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, gefährden die Gesundheit der Bevölkerung und verursachen Schäden an Infrastrukturen. Schon heute ist der volkswirtschaftliche Schaden beträchtlich. Je länger mit Gegenmassnahmen zugewartet wird, desto teurer werden diese in Zukunft.
Die vom Regierungsrat verabschiedete kantonale Neobiota-Strategie sieht deshalb ein durch die kantonalen Fachstellen koordiniertes Vorgehen mit flächendeckender Prävention und priorisierter Bekämpfung basierend auf differenzierten Bekämpfungszielen vor. Dies in enger Zusammenarbeit mit betroffenen Akteuren unterschiedlicher Ebenen sowie mit einer systematischen Kontrolle von Wirkung und Erfolg der Bekämpfungsaktivitäten. Aufgrund der schwierigen Finanzlage des Kantons konnten die erforderlichen Mittel bisher nicht bereitgestellt werden. Die Neobiota-Bekämpfung erfolgte bis dato punktuell mit den in den zuständigen Abteilungen vorhandenen, beschränkten finanziellen Mitteln aus dem ordentlichen Budget.
Für die Umsetzung der Massnahmen der Neobiota-Strategie des Kantons Aargau wird daher ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Bruttoaufwand von insgesamt 14,845 Millionen Franken für sechs Jahre beantragt.
Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden (GöV; BR 872.100) wurde erstmalig im Jahr 1994 erlassen und seit damals kaum revidiert. Auf Bundesebene erfolgten in der Zwischenzeit zahlreiche Revisionen. Diese umfassen mehrere Bahnreformen sowie die Einführung des Bahninfrastrukturfonds (BIF). Überdies wurde die Verordnung über die Abgeltung im regionalen Personenverkehr (ARPV; SR 745.16) erlassen.
Alle diese Änderungen haben Konsequenzen auf die Bestellung und Finanzierung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Graubünden. Die von der Regierung zur Vernehmlassung freigegebene Totalrevision trägt diesen Entwicklungen Rechnung und schlägt Anpassungen auf kantonaler Ebene vor. Überdies sollen die Erschliessungskriterien im Zusammenhang mit dem ÖV für sämtliche Gebiete im Kanton unter Berücksichtigung der Bundesvorgaben im regionalen Personenverkehr angepasst werden.