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Il progetto rafforza il ruolo dei Cantoni nella procedura di approvazione dei premi: essi possono esporre il loro parere in merito alle proposte di premio degli assicuratori per il loro territorio. Inoltre, l'importo della compensazione dei premi incassati in eccesso viene concesso ai Cantoni per gli assicurati i cui premi sono interamente coperti da riduzioni dei premi.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau macht die Teilrevision des kantonalen Richtplans 2022/2023 öffentlich bekannt. Die Revision sieht Anpassungen in 15 Unterkapiteln sowie in vier Anhängen vor. Ausserdem wird die Richtplankarte 1:50'000 angepasst.
Das Stimmvolk hat die eidgenössische Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" am 28. November 2021 angenommen. Der Bundesrat hat sich für die Umsetzung der Initiative in zwei Etappen entschieden. Das neue Bundesgesetz soll die Ausbildung im Bereich der Pflege fördern und tritt voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft. Damit wird die erste Etappe der Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" umgesetzt. Der Kanton Aargau muss dazu folgende Massnahmen ergreifen:
1) Er muss mindestens die Hälfte der ungedeckten praktischen Ausbildungskosten der Gesundheitsinstitutionen vergüten. Neu sollen Gesundheitseinrichtungen eine zweckgebundene finanzielle Abgeltung für die erbrachte Ausbildungsleistung im Bereich Pflegefachpersonen höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erhalten.
2) Er richtet Förderbeiträge an Studierende einer höheren Fachschule (HF) oder Fachhochschule (FH) aus, um deren Lebensunterhalt zu sichern.
3) Er muss Beiträge an die HF zur bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Abschlüsse entrichten.
Der Bund stellt den Kantonen für die Umsetzung dieser Massnahmen gesamthaft 469 Millionen Franken für acht Jahre zur Verfügung. Er beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Kantonsaufwendungen. Der Kanton Aargau benötigt für die Finanzierung der geplanten Massnahmen einen Verpflichtungskredit von maximal rund 77 Millionen Franken. Nach der Anhörung wird der Regierungsrat eine entsprechende Botschaft zuhanden Grosser Rat ausarbeiten.
Im November 2018 reichte Landrat Flavio Gisler, Schattdorf, die Motion für eine Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes ein. Der Regierungsrat setzte im Dezember 2020 eine Projektgruppe ein, die aus Vertretungen von Kanton, Sozialdiensten und Sozialbehörden sowie einer externen Projektbegleitung zusammengesetzt war. Diese hat alle Themen inhaltlich bearbeitet. Weitere Stakeholder wurden im Rahmen des Hearings eingebunden.
Die vorliegende Revision hat zum Zweck, der im Kanton und in den Gemeinden bewährten Sozialhilfe wieder ein modernes Kleid zu geben. Das bedeutet im Wesentlichen, dass dieses Gesetz das Sozialhilfesystem in allen Teilen angemessen und aktuell abbilden soll. Grössere umfassende materielle Eingriffe in dieses System umfasst das revidierte Gesetz nicht, womit die generellen Normen zur Sozialhilfe in der Kantonsverfassung unverändert fortbestehen können. Das Gesetz soll in Zukunft jedoch mit einem Reglement ergänzt werden, in dem einzelne Gesetzesartikel detaillierter ausgeführt werden.
Der Bericht zur Vernehmlassung erläutert die Ausganglage und das Vorgehen für die Gesamtrevision, und widmet sich den Grundzügen der Gesetzesvorlage, den wichtigsten materiellen Änderungen, dem formalen Aufbau des Gesetzes und seine Wirkungen und Folgen für die Anschlussgesetzgebung. Ausführungen zu den einzelnen Gesetzesartikeln werden vorgenommen und zeigen den weiteren Zeitplan sowie das weitere Vorgehen auf.
Gemäss Anliegen der Motionärinnen und Motionäre soll § 50a Abs. 2 GBW so angepasst werden, dass der Rücklagenfonds aus Betriebsüberschüssen der nicht kantonalen Berufsfachschulen anstatt bisher maximal 10 % neu 30 % der Schulbetriebskosten der beruflichen Grundbildung beträgt. Neben der Anpassung der Obergrenze des Rücklagenfonds soll die Änderung des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung auch zu gewissen Aktualisierungen genutzt werden.
Beispiele dafür sind die Möglichkeit zur Schaffung von Angeboten für Lernende mit besonderen Begabungen sowie die Möglichkeit zur Schaffung eines Angebots zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung für spät zugewanderte Erwachsene, womit die Weiterführung des Projekts Integrationsvorlehre (INVOL) ermöglicht werden soll. Ausserdem sind einige weitere Aktualisierungen im Bereich Datenschutz sowie im Bereich der Zuständigkeit für Finanzbeschlüsse geplant.
Während die Corona-Krise zu einem abrupten Rückgang der touristischen Wertschöpfung von mehr als 600 Millionen Franken führte, hat diese Krise auch die Dynamik für einen nachhaltigeren und resilienteren Tourismus verstärkt. Dazu zählt beispielsweise das Aufkommen neuer Freizeitformen und die Wiederentdeckung des Naherholungsraums. Insbesondere die Inlandreisen erwiesen sich als wichtiger Pfeiler für den Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen. Währenddessen wird davon ausgegangen, dass die vollständige Erholung des internationalen Tourismus bis 2025 oder länger dauern wird.
In der Zwischenzeit sind neue geopolitische Herausforderungen wie der Ukraine-Krieg hinzugekommen. Als eine Folge davon sind die Lebenshaltungskosten vor allem für private Haushalte gestiegen, wobei entbehrliche Posten wie Reisen ganz oben auf der Liste der möglichen Streichungen stehen. Im Dialog mit der Tourismuswirtschaft wurde deutlich, dass klare und gemeinsam getragene Perspektiven dazu beitragen können, eine erfolgreiche touristische Weiterentwicklung von Luzern zu erreichen und die Resilienz zur Begegnung künftiger Herausforderungen zu stärken.
Das Tourismusleitbild zeigt dabei auf, wie der Kanton subsidiär private Initiativen unterstützt und Anreize für unternehmerisches Handeln schafft, wobei Eigenleistungen der Akteure vorausgesetzt werden. Das Ziel des Leitbilds ist es nicht, Einzelstrategien touristischer Akteure zu ersetzen, sondern für die Gesamtentwicklung des Tourismus einen langfristigen strategischen Rahmen zu bieten sowie bei Bedarf die notwendigen gesetzlichen Grundlagen daraus abzuleiten.
Con la presente revisione s’intende modernizzare sotto vari aspetti l’ordinanza sullo stato civile e adeguarla ai nuovi sviluppi. Centrale è l’ampliamento del set di caratteri standard che consentirà di registrare numerosi caratteri speciali di diverse lingue e rappresentare correttamente i nomi in questione.
Im Kanton St.Gallen gibt es bereits viele gute Ansätze zur Förderung von Familien. Es besteht aber Entwicklungspotenzial, zum Beispiel in Form einer Familienstrategie oder bei der finanziellen Situation von Familien. Dies zeigt ein Bericht der Regierung, der aktuell zur Vernehmlassung vorliegt.
Diverse neue, für die Kantone verbindliche bundesrechtliche Bestimmungen müssen ins kantonale Recht überführt werden. Zudem erfolgen Anpassungen an Gerichtsurteile betreffend die Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer von juristischen Personen, bei den Erfordernissen für eine Einsprache sowie dem Steueraufschubtatbestand bei der Grundstückgewinnsteuer.
Nebst den zwingend erforderlichen Anpassungen sollen Bereinigungen erfolgen. Ausserdem beantragt der Regierungsrat zwei zweckmässige Neuerungen und Anpassungen des Steuergesetzes. So soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die bisherige bewährte Praxis geschaffen werden, wonach gewisse Nachsteuerfälle von den Gemeindesteuerämtern erledigt werden können. Ausserdem soll mit der Ermöglichung der automatischen Meldung von Arbeitslosenleistungen an die Steuerbehörden die Digitalisierung der Verwaltung gefördert werden. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die vorliegende Revision erfolgt parallel zur Steuergesetzrevision 2025 (Umsetzung erste Massnahmen Steuerstrategie 2022–2030).
Mit dem Planungsbericht Steuerstrategie 2022–2030 hat der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Auslegeordnung möglicher Massnahmen vorgelegt mit dem Ziel, den Wohn- und Wirtschaftskanton zu stärken. Anhand der definierten vier Handlungsfelder (juristische Personen, natürliche Personen, Gegenfinanzierung und flankierende Massnahmen) wurden die strategischen Ziele pro Handlungsfeld ausgeführt und mögliche Massnahmen aufgezeigt. Die Stossrichtung pro Massnahme wurde jeweils in einem Leitsatz festgehalten. Der Grosse Rat hat am 21. März 2023 den Planungsbericht mit Anpassungen an den Leitsätzen genehmigt. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision 2025 sollen im Sinne eines ersten Umsetzungspakets Leitsätze aus der Steuerstrategie 2022–2030 umgesetzt werden.
Im Anhörungsbericht werden alle Massnahmen zu den Leitsätzen, welche gemäss Entscheid des Grossen Rats umgesetzt werden können, in einer Übersicht nochmals dargestellt. Vorgesehen ist eine gestaffelte Umsetzung. Im Fokus der vorliegenden Steuergesetzrevision stehen die Massnahmen zur Vermögenssteuer (Leitsatz 10), Drittbetreuungskosten (Leitsatz 12), Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten (Leitsatz 13) sowie die Gewinnsteuern für Vereine und Stiftungen (Leitsatz 6).
Der Kanton Zug sorgt mit einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot im Rahmen des Programms «Zug+» für eine flächendeckende Sicherstellung der Kinderbetreuung und passt die gesetzlichen Rahmenbedingungen an. Betreuungsangebote werden verlässlicher, einheitlicher und günstiger. Künftig soll für jedes Kind ab Ende des Mutterschaftsurlaubs auf Wunsch ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen.
Im geltenden Recht werden die Schätzungsgebühren sowohl für nichtlandwirtschaftliche als auch für landwirtschaftliche Grundstücke im gleichen Artikel der entsprechenden Verordnung über die Schätzungsgebühren geführt. Die Ausgangslage und Verwendung der beiden Schätzungsarten sind jedoch nicht identisch. Neu sollen die Gebühren für die beiden Schätzungen in zwei separaten Artikeln klarer aufgeteilt und geregelt werden. Hinzu kommen kleinere Präzisierungen und formelle Anpassungen.
Da die Selbstkosten für den Schätzungsaufwand des Kantons mit den aktuellen Gebühren nicht mehr gedeckt sind, schlägt der Regierungsrat zudem eine moderate Erhöhung der Gebühren vor.
Die erste Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative umfasst die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsoffensive). Das Bundesparlament verabschiedete im Dezember 2022 ein entsprechendes Gesetz, welches auf kantonaler Ebene in einem Einführungsgesetz umgesetzt wird. Es regelt die Beiträge des Kantons an die Betriebe, an die höheren Fachschulen sowie an Personen, die sich zu einem Pflegeberuf ausbilden lassen.
Dal 1° agosto 2014 la legge costituisce la base per l'ulteriore sviluppo della formazione a livello universitario nonché della ricerca nel Cantone. La revisione parziale consente al Cantone di orientare le condizioni quadro alle esigenze odierne e future, di promuovere l'attrattiva del Cantone e di continuare a posizionare adeguatamente la piazza formativa e di ricerca dei Grigioni a livello nazionale e internazionale. In tale contesto la revisione legislativa non intende riflettere tendenze a breve termine o le mode del momento. Piuttosto si tratta di concedere agli istituti del settore delle scuole universitarie e della ricerca il margine necessario per promuovere l'agilità oggi irrinunciabile con riguardo alla loro competitività nazionale e internazionale. Così facendo si mira a consolidare in modo duraturo la piazza universitaria e di ricerca nel Cantone dei Grigioni.
La revisione parziale della legge sulle scuole universitarie e sulla ricerca (LSUR) prevede adeguamenti delle competenze decisionali del Governo e del consiglio di scuola universitaria per quanto riguarda l'ulteriore sviluppo del portafoglio delle offerte delle scuole universitarie e spiana la strada al migliore allineamento possibile alle disposizioni in vigore presso le altre scuole universitarie svizzere. Inoltre, essa disciplina l'abrogazione e il contestuale trasferimento di disposizioni dell'ordinanza del Gran Consiglio sul riconoscimento statale dei titoli di studio universitari e sul versamento di sussidi alla Facoltà di teologia di Coira nella LSUR nonché la protezione di gradi e titoli accademici nel settore delle scuole universitarie.
Se la realizzazione degli centrali di riserva o l'integrazione della riserva dovessero un giorno risultare politicamente indesiderate e quindi fallire, i promotori di un progetto si troverebbero a sostenere i costi di un lavoro svolto invano. L’ordinanza sulla riserva invernale deve quindi essere integrata con un passaggio che stabilisca che i costi sostenuti dai potenziali gestori vengono coperti, in particolare per il lavoro (divenuto inutile) di pianificazione del progetto. Gli altri ambiti della revisione riguardano aspetti più tecnici.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund hat am 16. Dezember 2022 das auf acht Jahre befristete «Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» verabschiedet.
Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden (sog. «Ausbildungsoffensive»). Das Bundesgesetz soll voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit einem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für eine Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden.
Rund ein Drittel der Gesamtenergie wird für Heizen, Warmwasser, Geräte und Licht in den Gebäuden benötigt. Der Krieg in der Ukraine und mögliche Energieengpässe in den Wintermonaten zeigen die Dringlichkeit, die einheimischen erneuerbaren Energien stärker zu nutzen. Damit dieser Umstieg rascher erfolgen kann, wird der im Baugesetz vorhandene Spielraum bei den energetischen Anforderungen an Gebäude genutzt. Zum entsprechenden Verordnungspaket wird eine Vernehmlassung durchgeführt.
Le ordinanze relative alla legge sulla ricerca umana vengono rielaborate, le prescrizioni esistenti concretizzate e vengono formulate nuove disposizioni sulla base delle conoscenze acquisite dalla valutazione del 2017–2019, delle nuove regolamentazioni nazionali e internazionali e degli sviluppi nel settore della digitalizzazione. Inoltre, nel corso di questa revisione parziale saranno adeguati, perlopiù dal punto di vista formale, alcuni punti dell’ordinanza sulle cellule staminali.
Für den reibungslosen Betrieb der allgemeinen Bootsstationierungsanlagen am Zuger- und am Ägerisee stellen Bestimmungen in Bezug auf die Inbetriebnahme und das Stationieren von Booten eine wichtige Grundlage dar. Die ursprüngliche Verordnung aus dem Jahr 1974 ist allerdings nicht mehr zeitgemäss.
Eine teilrevidierte Verordnung soll deshalb den heutigen Anforderungen und der aktuellen Praxis entsprechen, aber auch punktuell an das übergeordnete kantonale und eidgenössische Recht angepasst werden. Neu enthält die Verordnung ausserdem Vorschriften über den Schutz der Gewässer vor Schadorganismen.
In den letzten Jahren hat die Digitalisierung in der Gesellschaft und Wirtschaft deutlich zugenommen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend noch weiter an Bedeutung zunehmen wird. In diesem Umfeld ist auch die Verwaltung gefordert, ihre Abläufe für digitale Lösungen zu öffnen. Auf diesem Hintergrund hat die Standeskommission die Digitalisierung in den Perspektiven 2022-2025 als ein zentrales Handlungsfeld bezeichnet. Zentrale Verwaltungsangebote sollen künftig digital genutzt werden können. Zudem hat die Standeskommission im Sommer 2022 eine E-Government-Strategie erlassen, in welcher Ziele, Prinzipien und Handlungsfelder in der Zeit bis 2027 festgelegt werden. Für die Abwicklung medienbruchfreier digitaler Prozesse in der Verwaltung müssen jedoch verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen bestehen. Diese sollen für die gesamte Verwaltungstätigkeit möglichst einheitlich gestaltet werden. Mit einer Revision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch soll die gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektronischer Unterschriften, digitale amtliche Zugänge und für den Umgang mit elektronischen Dokumenten geschaffen werden.