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Il 18 giugno 2021 il Parlamento ha adottato la modifica della legge federale sull’assicurazione malattie (LAMal) concernente le misure di contenimento dei costi del pacchetto 1a. Le misure di contenimento dei costi che implicano un adattamento materiale dell’OAMal devono entrare in vigore il 1° gennaio 2023. Si tratta delle regole concernenti la comunicazione dei dati sulle tariffe nel settore delle cure ambulatoriali e l’articolo sui progetti pilota come pure delle disposizioni transitorie sugli importi forfettari. Inoltre, il 19 marzo 2021 il Parlamento ha adottato la legge federale sulla trasmissione di dati degli assicuratori nell’assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie. Ciò implica modifiche dell’OAMal e dell’OVAMal. Per coordinare le diverse modifiche del diritto d’applicazione, si prevede di raggruppare queste modifiche in un solo progetto.
Le Gouvernement transmet au Parlement un message relatif à la révision des bases légales en matière de marchés publics. Il a pour but l’adhésion de la République et Canton du Jura à l’Accord intercantonal sur les marchés publics révisé (AIMP 2019) et l’intégration des dispositions de celui-ci dans le droit cantonal.
La révision de l’Accord de l’Organisation mondiale du commerce sur les marchés publics, achevée en 2012 et entrée en vigueur pour la Suisse le 1er janvier 2021, a induit une adaptation du droit des marchés publics dans notre pays, touchant tant la loi fédérale que l’Accord intercantonal sur les marchés publics. En date du 15 novembre 2019, les cantons suisses ont ainsi adopté à l’unanimité le texte révisé dudit accord, lequel est entré en vigueur le 1er juillet 2021, suite à l’adhésion de deux cantons.
L’Accord intercantonal sur les marchés publics (AIMP 2019) est harmonisé avec la nouvelle loi fédérale sur les marchés publics, dans l’optique de simplifier les procédures et d’éviter des coûts inutiles pour les participants à celles-ci. Il concrétise de nombreux éléments issus de la jurisprudence et de la doctrine en matière de marchés publics. Par conséquent, les règles qu’il instaure sont pour la plupart d’ores et déjà largement appliquées par les cantons et intégrées dans leurs dispositions d’exécution actuelles.
Certaines nouveautés, tels que le dialogue et les enchères électroniques font toutefois leur apparition L’AIMP 2019 se voulant exhaustif, la marge de manœuvre cantonale se réduit à uniquement traiter les points n’étant pas régis par le droit supérieur. Il s’ensuit que la loi concernant les marchés publics (LMP-JU ; RSJU 174.1), qui doit être adaptée au nouveau droit, se limitera à quelques dispositions d’exécution.
Il diritto sulle derrate alimentari deve essere adattato in modo che in caso di difficoltà di approvvigionamento a seguito di una situazione imprevista dovuta a fattori esterni (come ad es. COVID-19 o la situazione in Ucraina), il DFI possa prevedere in un’ordinanza deroghe temporanee ai requisiti in materia di informazione sulle derrate alimentari. L’ordinanza del DFI deve prevedere deroghe ai requisiti in materia di informazione sulle derrate alimentari a seguito della situazione in Ucraina.
Die Nachfrage nach Förderungen entwickelte sich nach dem Start des erweiterten Förderprogramms per 1. März 2021 ausserordentlich erfreulich. Die für das Jahr 2021 zur Förderung energetischer Massnahmen vorgesehenen Mittel wurden per Mitte Oktober ausgeschöpft.
Deshalb beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit «Förderprogramm Energie 2021–2024» für einen einmaligen Bruttoaufwand von 52,9 Millionen Franken. Damit kann das bewährte Förderprogramm wie ursprünglich beabsichtigt bis 2024 kontinuierlich weitergeführt und eine «stop and go» Situation vermieden werden.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das teilrevidierte Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe in eine externe Vernehmlassung gegeben. Damit soll eine gesetzliche Grundlage für die Vergabe einer Leistungsvereinbarung in den Bereichen Budgetberatung und Schuldenberatung durch den Kanton geschaffen werden.
Die erwähnten Schwierigkeiten in der beruflichen Vorsorge sowie spezifische Herausforderungen der APK haben den Regierungsrat bewogen, eine umfassende Auslegeordnung vorzunehmen. Der Regierungsrat sieht auf Basis dieser Prüfung in vier Bereichen Handlungsbedarf und schlägt daher folgende Anpassungen vor.
Abfederungsmassnahmen mit Leistungsziel 60 %: Als Folge der Senkungen des Umwandlungssatzes durch den Vorstand der APK reduziert sich das planmässige Leistungsniveau von 65 % (2018) auf neu 55 % (ab 2024) des versicherten Lohnes. Damit wird das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60 % aus 1. und 2. Säule im Durchschnitt nicht mehr erreicht. Der Regierungsrat möchte diese Absenkung im Vorsorgeplan des Kantons abfedern und schlägt verschiedene Massnahmen vor. So ist neu ein planmässiges Leistungsziel von 60 % des versicherten Lohns vorgesehen. Um dieses Ziel zu erreichen sollen die Sparbeiträge anteilsmässig erhöht werden. Weiter schlägt der Regierungsrat eine Einmaleinlage für Personen 50+ sowie eine Anpassung des Koordinationsabzugs vor. Mit letzterem sollen auch sozialpolitische Ziele verfolgt und Angestellte mit tiefen Löhnen besser versichert werden.
Definierung der Eckwerte für Massnahmen bei Unterdeckung: Im Falle einer Unterdeckung verpflichtet das BVG die Vorsorgeeinrichtungen, Massnahmen zu deren Behebung zu ergreifen. Das bis anhin gültige Sanierungskonzept der APK zielte einseitig auf Minderverzinsungen zulasten der Versicherten ab. Auf Empfehlung der Expertin für die Berufliche Vorsorge möchte der Vorstand das Konzept überarbeiten. Neu sollen die Grundzüge der Sanierungsmassnahmen im Pensionskassendekret festgehalten werden, was die Planungssicherheit für den Kanton erhöht. Neben der Erhebung von Sparbeiträgen soll das Instrument der Minderverzinsung gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz als Massnahme festgelegt werden. Zurzeit liegt der Deckungsgrad der APK über 100 Prozent. Damit besteht kein Sanierungsbedarf.
Umsetzung Motion 20.123: Am 16. März 2021 überwies der Grosse Rat die Motion 20.123 und beauftragte den Regierungsrat, die in § 20 Abs. 5 des Pensionskassendekrets definierte zeitliche Befristung der Arbeitgeberbeitragsreserve (AGBR) zur Absicherung der Wertschwankungsreserve von 20 Jahren aufzuheben. Die inzwischen festgestellte Bundesrechtswidrigkeit verhindert die Umsetzung von Motion 20.123, da die Massnahmen zeitlich zu befristen sind. Infolge der Überschreitung der ordentlichen Sanierungsdauer nach Bundesrecht sollen die Bestimmungen in § 20 Pensionskassendekret aufgehoben werden.
Weiterer rechtlicher Anpassungsbedarf infolge Weiterentwicklung, übergeordneter Vorgaben oder aufgrund veralteter Bestimmungen: Im Rahmen der Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen hat sich weiterer Handlungsbedarf im Pensionskassendekret herauskristallisiert. So wird vorgeschlagen, Detailregelungen im Bereich Risiko (Vorsorgeplan Kanton) sowie zur Wahl der Vertretung der Arbeitgebenden im Vorstand neu in den Reglementen der APK festzulegen. Zudem sind Bestimmungen im Organisationsgesetz und im Pensionskassendekret aufgrund veralteter oder im Widerspruch zu den geltenden bundesgesetzlichen Vorgaben stehenden Regelungen anzupassen. Der Regierungsrat ist überzeugt, mit den vorgeschlagenen Massnahmen solide und moderne Rahmenbedingungen für die kantonale Pensionskasse zu schaffen, die Planungssicherheit für den Kanton zu erhöhen und damit die berufliche Vorsorge für die Versicherten künftig zu sichern.
Con una modifica dell’ordinanza sulla promozione dello sport si intende stabilire i requisiti minimi che le organizzazioni sportive dovranno in futuro soddisfare in materia di correttezza e sicurezza nello sport se vorranno beneficiare degli aiuti finanziari della Confederazione.
Die Gebäudeversicherungsprämien für nichtmassive Bauten sollen auf das Niveau der Prämie von massiven Bauten gesenkt werden. Zudem sollen die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Gewährung von Prämienrabatten neu und unmissverständlicher geregelt werden.
Con la modifica della legge sugli agenti terapeutici s’intende sostenere l’approvvigionamento di sangue e di suoi derivati labili sicuri per la popolazione. A tal fine la Confederazione deve poter concedere aiuti finanziari. La gratuità della donazione di sangue deve essere sancita esplicitamente nella legge e devono essere create le disposizioni penali pertinenti. Inoltre, i criteri di esclusione dalla donazione di sangue non devono discriminare nessuno, in particolare non per l’orientamento sessuale.
Con questo progetto si intende allineare il diritto svizzero al primo pacchetto sulla mobilità dell’UE. L’attuale legge federale del 20 marzo 2009 sull’accesso alle professioni di trasportatore su strada (LPTS) deve essere adeguata, introducendo misure per un miglior controllo delle cosiddette società bucalettere e criteri per l’accesso alla professione per le imprese che utilizzano a scopo professionale autofurgoni di peso superiore a 2,5 tonnellate. Inoltre sono previste basi giuridiche per la partecipazione svizzera al registro europeo delle imprese di trasporto su strada ERRU. La modifica della legge dell’8 ottobre 1999 sui lavoratori distaccati è intesa a creare una base per l’assistenza amministrativa da parte della Svizzera. Le autorità svizzere forniscono assistenza quando si tratta di controllare se delle imprese svizzere di trasporto su strada che distaccano lavoratori negli Stati dell’UE o dell’AELS rispettano le condizioni salariali e lavorative minime del Paese ospitante durante il periodo del distacco.
In der steuerlichen Liegenschaftsbewertung des Kantons Aargau werden verschiedene bundesrechtliche Vorgaben nicht mehr erfüllt. So ist unter anderem die aktuelle Eigenmietwertbesteuerung bei einer Vielzahl von selbstbewohnten Liegenschaften rechtswidrig und die Vermögenssteuerwerte mit Wertbasis 1998 entsprechen nicht mehr den aktuellen Immobilienpreisen. Mit dem Verwaltungsgerichtsurteil vom 16. September 2020 wurde der Kanton Aargau verpflichtet, die Eigenmietwertbesteuerung anzupassen. Des Weiteren erfolgt die Schätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke immer noch nach der eidgenössischen Anleitung vom 1. Februar 1996 und ist damit nicht mehr zeitgemäss. Die vorliegende Strategie Schätzungswesen löst diesen Handlungsbedarf.
Das Kernstück der Anpassungen bildet im Wesentlichen ein neues Bewertungsverfahren, das sich auf statistisch ausgewertete Kauf- und Mietpreise stützt. Damit können die gesetzlichen und verwaltungsgerichtlichen Vorgaben eingehalten werden und die beiden Veranlagungsgrössen Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert einer Immobilie wesentlich einfacher und genauer festgelegt werden. Neben der Sicherstellung der Verfassungskonformität werden die steuerliche Grundstückbewertung vereinfacht und modernisiert sowie die Neuschätzung der landwirtschaftlichen Grundstücke nach der aktuellen Anleitung sichergestellt.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Revision des Polizeigesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Mit den Änderungen will der Regierungsrat aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen. Insbesondere der Bedarf nach Prävention in verschiedenen Bereichen hat stark zugenommen.
Mit der geplanten Einführung der Mindestbesteuerung von 15 % durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) können Gewinne von niedrig besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften abgeschöpft, das heisst, höher besteuert werden. Einige Länder kennen bereits heute eine solche Regelung. Bei einer Unterschreitung der Mindestbesteuerungsschwelle werden dem beherrschenden Anteilsinhaber (zum Beispiel in einem Konzernverhältnis die Muttergesellschaft) die Gewinne der ausländischen (Tochter-) Gesellschaft fiktiv zugerechnet und ordentlich besteuert.
Die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung ist per 1. Januar 2023 geplant. Eine schweizerische Lösung zur Umsetzung der Mindestbesteuerung ist erst per 1. Januar 2024 geplant. Um eine Hinzurechnungsbesteuerung im Ausland zu verhindern, kann eine einzelfallweise Gewinnsteuersatzerhöhung (Zusatzsteuer) vorgesehen werden. Damit können international tätige Konzerne für ihre Geschäftseinheiten im Aargau auf ein OECD-konformes oder nach ausländischem Recht vorgesehenes Besteuerungsniveau gelangen, ohne dass generell der aargauische Gewinnsteuersatz erhöht werden muss. Damit kann sichergestellt werden, dass die Differenz zur ausländischen Mindeststeuer, welche in jedem Fall von den Unternehmen zu entrichten ist, im Kanton Aargau und nicht im Ausland erhoben wird.
Le modifiche di legge in questione accordano al genitore superstite un congedo finanziato attraverso l’indennità per perdita di guadagno nel caso in cui l’altro genitore muoia poco dopo la nascita del figlio. Al padre è accordato un congedo di 14 settimane se la madre muore durante le 14 settimane successive alla nascita del figlio. Per la madre è previsto un congedo di 2 settimane se il padre viene a mancare durante i 6 mesi successivi alla nascita del figlio. Si è inoltre colta l’occasione per integrare nella legislazione le modifiche terminologiche concernenti l’indennità di paternità derivanti dall’accettazione del progetto «Matrimonio per tutti» nella votazione popolare del 26 settembre 2021.
Le innovazioni derivanti dalla tecnologia 5G e altre modifiche, in parte tecniche, vengono introdotte nell’OSCPT. L’inserimento nell’OSCPT di cinque nuovi tipi di informazione e quattro tipi di sorveglianza richiede nuovi emolumenti e nuove indennità nell’allegato dell’OEm-SCPT. Nel corso dei lavori sono state rivedute anche alcune disposizioni dell’OE-SCPT, come i termini di trattamento, e dell’OST-SCPT, come l’accesso del Servizio SCPT ai dati nel sistema di trattamento.
Con questo progetto di legge, il Consiglio federale vuole accelerare lo sviluppo della produzione di elettricità rinnovabile. Da un lato, prevede di accelerare le procedure di pianificazione e autorizzazione per le centrali idroelettriche ed eoliche più importanti. D’altra parte, intende accelerare lo sviluppo dell’energia fotovoltaica e solare termica, prevedendo la possibilità di deduzioni fiscali anche per gli investimenti a favore di impianti solari nelle nuove costruzioni e estendendo la procedura di annuncio.
Die Grundlage für diese Teilrevision ist der Bericht der Verwaltungskommission der PKAR. Vor allem die anhaltende Tiefzinsphase sowie die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung stellen die Finanzierbarkeit der Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen infrage.
Um der Pensionskasse AR den notwendigen Handlungsspielraum für attraktive und konkurrenzfähige Vorsorgelösungen zu geben sowie deren finanzielle Stabilität zu stärken, werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:
- Änderung der Beitragsaufteilung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden;
- Anpassung der Risikobeiträge und Erhöhung des Rahmens für die Sparbeiträge;
- Anwendung des Leistungsprimats für Leistungen bei Invalidität und Tod vor der Pensionierung;
- Aufhebung der Begrenzung der Verwaltungskosten;
- Einführung der Möglichkeit für die Verwaltungskommission bei bundesrechtlichen Änderungen der Beitragsbemessung angemessene Massnahmen zu ergreifen, um Härtefälle zu vermeiden.
Die Baudirektion des Kantons Zug passt verschiedene Kapitel des kantonalen Richtplans an. Die Gemeinden stellen verschiedene Anträge im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevisionen (in den Kapiteln Siedlungsbegrenzungslinien, Vorranggebiete Arbeitsnutzung und Kantonsstrassen). Insbesondere die Anträge der Stadt Zug zum Zentrumstunnel und Unterägeri zur Umfahrung sind von grosser Tragweite.
Bei den archäologischen Fundstätten sollen die UNESCO-Fundstätten eine grössere Beachtung finden. Das Kapitel zu den Weilern wurde überprüft: in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundes fallen einige bisherige Richtplaneinträge weg. Das Amt für Wald und Wild hat die Wälder mit besonderer Erholungsfunktion neu beurteilt und lässt die Ergebnisse in den Richtplaneintrag einfliessen. Damit in Zusammenhang steht die Überarbeitung der kommunalen Erholungsgebiete. Im Kapitel Naturgefahren stehen Anpassungen an die geltenden Bundesstandards an. Nach dem Bundesgerichtsurteil zum Kiesabbaugebiet Hatwil wird die kantonale Kies- und Deponieplanung entsprechend justiert.
An seiner Sitzung vom 28. Juni 2019 hat der Kantonsrat der Motion von Kantonsrat Mike Bacher und 20 Mitunterzeichnenden betreffend die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in Obwalden mit 23 zu 18 Stimmen bei 12 Enthaltungen zugestimmt. Mit der Motion wird der Regierungsrat beauftragt einen Erlassentwurf zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips auszuarbeiten.
Der Regierungsrat hat am 8. Februar 2022 den Entwurf zum Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip (Öffentlichkeitsgesetz, OeG) zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet und die Staatskanzlei mit der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens beauftragt.
Das Öffentlichkeitsprinzip gewährt Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in amtliche Dokumente der Behörden und der Verwaltung. Ein spezielles Interesse an der Einsichtnahme muss dabei nicht geltend gemacht werden. Die Einsicht kann grundsätzlich nur verweigert oder eingeschränkt werden, wenn öffentlich oder private Interessen entgegenstehen. Mit dem Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip wird dieser bereits in Art. 3 des Staatsverwaltungsgesetzes und den Gemeindeordnungen der Einwohnergemeinden enthaltene Grundsatz detailliert geregelt. Das Öffentlichkeitsgesetz soll auf kantonaler Ebene auch für den Kantonsrat und seine Organe gelten. Auf kommunaler Ebene sollen alle Gemeindearten dem Gesetz unterstehen.
Das Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip umschreibt, in welchen Fällen die Einsicht in amtliche Dokumente verweigert oder eingeschränkt werden kann und in welchen Fällen eine Einsichtnahme generell ausgeschlossen ist. Es regelt das Vorgehen zur Einsichtgabe in amtliche Dokumente und den Verfahrensablauf, wenn die Einsichtgabe wegen entgegenstehenden privaten oder öffentlichen Interessen verweigert wird. Der Anspruch auf Einsicht in amtliche Dokumente ist als justiziables Recht ausgestaltet. Das Einsichtsrecht erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Jedoch sollen bei ausserordentlichem Aufwand kostendeckende Gebühren erhoben werden können. Eine Einsichtgabe kann verweigert werden, wenn sie mit einem offenkundig unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden wäre.