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Il motivo principale e il contenuto della revisione è la prevista introduzione del nuovo modello di dati DM.flex per la misurazione ufficiale. Con DM.flex, troverà impiego in futuro un modello di dati modulare e flessibile per la misurazione ufficiale. Altri punti della revisione sono i dettagli sulla nuova regolamentazione del finanziamento della misurazione ufficiale, la regolamentazione dell’archiviazione e l’introduzione della storicizzazione, l’apertura alle nuove tecnologie, l’inclusione dei piani di servitù nella misurazione ufficiale, l’introduzione della certificazione elettronica nell’ambito della misurazione ufficiale, l’introduzione di una clausola sperimentale e l’adeguamento del flusso delle notifiche nelle procedure di approvazione dei piani.
Mit dem Wassergesetz sollen drei zentrale Themenbereiche rund um das Wasser in einem einzigen kantonalen Gesetz zusammengeführt werden: Wasserbau, Gewässerschutz und die Nutzung der Gewässer. Im Bereich Wasserbau, der den Hochwasserschutz und die Revitalisierung von Gewässern umfasst, fehlt bis heute eine kantonale Regelung, was wiederholt zu Unklarheiten und Zuständigkeitsfragen führt.
Diese Lücke soll geschlossen werden. Der Gewässerschutz und die Nutzung der Gewässer sind heute in vier kantonalen Gesetzen und verschiedenen Verordnungen geregelt. Diese Rechtszersplitterung soll nun behoben werden, wobei gleichzeitig auch die vereinzelt fehlende Bundesrechtskonformität des kantonalen Rechts hergestellt wird. Schliesslich soll die Siedlungsentwässerung, die aktuell teilweise im Bau- und Planungsrecht normiert ist, neu thematisch richtig in das kantonale Gewässerschutzrecht integriert werden.
Gemäss Art. 28 des Strassengesetzes (StrG, bGS 731.1) beschliesst der Regierungsrat ein mehrjähriges Strassenbau- und Investitionsprogramm, welches alle Neu- und Ausbauvorhaben bezeichnet, die in der Programmperiode ausgeführt werden sollen. Das Bauprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überarbeiten. Vor Erlass des Strassenbauprogramms hört er die Betroffenen sowie allfällige weitere Interessierte an.
Die im vorliegenden Programm enthaltenen Objekte umfassen die grösseren Ausbauvorhaben, die in der Regel mit Landerwerb, Planauflage und Kostenbeteiligung durch die Standortgemeinde verbunden sind. Nicht aufgelistet sind Belagssanierungen und andere bauliche Unterhaltsmassnahmen. Die Objektliste basiert auf dem Zustand vor Ort, dem kantonalen Richtplan, den verkehrlichen Bedürfnissen, den beantragten Massnahmen im Agglomerationsprogramm, den Unfallauswertungen der Kantonspolizei sowie den Planungen und Vorgaben von Gemeinden und Dritten. Die Randbedingungen und Vorgaben wurden bestmöglich in Übereinstimmung gebracht. Alle Ausbauten sind den Standortgemeinden mindestens als Vorhaben oder bereits als Projekt bekannt. Der regionale Ausgleich ist sichergestellt.
Das Programm legt einen Schwerpunkt auf den Verkehrsraum Herisau, welcher die grössten Verkehrslasten trägt. Hinzu kommen die Sanierung der Ortsdurchfahrt Teufen im Zuge des Bahnprojektes, die Umgestaltung der Werdstrasse in Heiden, die neue Brückenverbindung zwischen Speicherschwendi und Rehetobel sowie kleinere Projekte in verschiedenen Gemeinden. Alle Angaben zu den Objekten können dem Kapitel 4 des Vernehmlassungsentwurfs entnommen werden.
Il piano di salvataggio per le imprese del settore dell’energia elettrica di rilevanza sistemica ha lo scopo di contribuire alla sicurezza dell’approvvigionamento in Svizzera. La legge federale istituisce una base legale che consente alla Confederazione di mettere a disposizione delle imprese del settore dell’energia elettrica di rilevanza sistemica aiuti finanziari sussidiari in caso di sviluppi straordinari del mercato.
Il progetto posto in consultazione ha per oggetto una nuova legge, che disciplina la creazione e gestione di un’infrastruttura statale di dati sulla mobilità. L’infrastruttura, che si compone dei due elementi chiave NADIM e Rete dei trasporti CH, contribuirà all’efficienza del sistema della mobilità in Svizzera semplificando l’utilizzazione di dati sulla mobilità e l’interconnessione di offerte di mobilità.
Il 15.1.2020 il Consiglio federale ha adottato un pacchetto di misure in adempimento del postulato 17.3260. Tra le varie misure è prevista l’elaborazione di un progetto di legge che limiti le prestazioni dell’aiuto sociale versate a stranieri provenienti da Paese terzo e concorra così a contenere l’aumento dei costi per le prestazioni dell’aiuto sociale.
Il progetto in consultazione comprende la modifica di 22 ordinanze agricole.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Entwurf für die Änderung des Waldgesetzes in eine externe Vernehmlassung geschickt. Mit der Teilrevision werden drei Hauptziele verfolgt: Der Vollzug der Waldgesetzgebung soll gestärkt, die klimaorientierte Waldbewirtschaftung gefördert und Praxisänderungen, die sich im Laufe der Jahre entwickelt haben, sollen gesetzlich verankert werden.
Unsere direkte Demokratie setzt voraus, dass die Stimmberechtigten ihre politischen Rechte auch in ausserordentlichen Situationen wahrnehmen können. Zu Beginn der Covid-19-Epidemie erliess daher der Regierungsrat gestützt auf § 56 Absatz 3 Kantonsverfassung die Verordnung zur Regelung der politischen Rechte. Diese Verordnung ist in der Zwischenzeit ausser Kraft, weil solche Verordnungen aufgrund der Verfassungsbestimmung spätestens zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten dahinfallen.
Der Regierungsrat beauftragte daher das Justiz- und Sicherheitsdepartement zu prüfen, welche Bestimmungen der ehemaligen Verordnung neu auf Gesetzesstufe zu regeln sind, damit die Wahrnehmung der politischen Rechte in ausserordentlichen Situationen sichergestellt wird. Die Vorlage räumt sowohl den Gemeinden als auch dem Regierungsrat die Möglichkeit ein, in solchen Situationen geeignete Massnahmen zur Regelung der politischen Rechte zu treffen.
Die Polizei wird in der Gesellschaft vielfach als erweiterter Arm der Strafverfolgung angesehen. Dieses gesellschaftliche Meinungsbild entspricht jedoch nur bedingt dem gelebten Polizeialltag. So hat die Polizei bereits heute neben der Strafverfolgung auch zahlreiche präventive und verwaltungsrechtliche Aufgaben zu erfüllen.
Das in diesen Bereich fallende sicherheitspolizeiliche Handeln bildet sogar prozentual den Hauptanteil sämtlicher polizeilicher Tätigkeiten. Leider liest sich dies nicht derart klar und prägnant aus dem Polizeigesetz (sGS 451.1; abgekürzt PG). Die Regierung erachtet es daher als zielführend und sinnvoll, dass durch die Verschiebung des Fokus künftig vermehrt Straftaten durch frühes polizeiliches Handeln verhindert und damit potenzielle Opfer geschützt werden können.
In risposta alla mozione 18.3383, l’avamprogetto intende introdurre l’istituto giuridico del trust nel Codice delle obbligazioni apportando le necessarie modifiche agli altri testi legislativi e a livello di trattamento fiscale. L’obiettivo è duplice: offrire ai residenti e alle imprese in Svizzera uno strumento giuridico flessibile, affidabile e appropriato per la detenzione del proprio patrimonio e creare nuove opportunità di affari per la piazza finanziaria.
Il progetto del Consiglio federale sottopone all’approvazione del Parlamento il documento aggiornato del Programma di sviluppo strategico delle strade nazionali (PROSTRA), chiedendo un credito d’impegno di 4,354 miliardi di franchi (livello dei costi 2020, IVA e rincaro esclusi) per le opere di ampliamento previste nella fase di potenziamento 2023 e la pianificazione di quelle delle fasi successive. Il Collegio chiede inoltre un limite di spesa 2024–2027 per l’esercizio, la manutenzione e la sistemazione intesa come interventi di adeguamento pari a 8,433 miliardi di franchi (in termini nominali, 0,4% di rincaro l’anno, IVA inclusa).
Im Rahmen der Tätigkeit der Subkommission «Delegation Aufsicht Datenschutz» der Staatswirtschaftlichen Kommission wurde die fehlende kantonale Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung im Jahr 2019 nochmals thematisiert und seitens der Verwaltung in Aussicht gestellt, die Prüfung und Erarbeitung einer entsprechenden Regelung an die Hand zu nehmen.
Dabei sollen mit einem kantonalen Rahmengesetz die grundlegenden Vorschriften zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum gesetzlich geregelt werden. Auch die kantonale Fachstelle für Datenschutz begrüsst seit längerer Zeit – letztmals im Tätigkeitsbericht 2019 vom 25. Februar 2020 – die Schaffung einer solchen Rechtsgrundlage.
Die Evaluation des Parlamentsrechts und die daraus resultierende Teilrevision des Kantonsratsgesetzes, der Geschäftsordnung des Kantonsrates sowie weiterer Gesetze beinhaltet Anpassungen aufgrund der Digitalisierung des Ratsbetriebes, die Normierungen etablierter Praxisänderungen im Parlamentsbetrieb, die Umsetzung von überwiesenen Vorstössen und weitere Anliegen, die mit dieser Evaluation in Aussicht gestellt wurden. Weiter sollen bereits gewisse Massnahmen aus dem Planungsbericht B 30 zur Politischen Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern umgesetzt werden.
Die Evaluation und Teilrevision des revidierten Parlamentsrechts vom 1. Juni 2015 geht auf Vorstösse aus dem Kantonsrat und auf Anliegen aus der Geschäftsleitung des Kantonsrates und deren Stabsgruppe, der Kommissionen und der Verwaltung zurück. Die Neuerungen beinhalten insbesondere die Festhaltung gelebter und bewährter, aber bisher im Parlamentsrecht noch nicht abgebildeter Praxis, die Erhöhung der Effizienz, die Klärung und Verbesserung einzelner Abläufe und Strukturen sowie die Zusammenarbeit der beiden Räte. Dabei wird die bestehende Grundordnung der Verfahren im Kantonsrat und den Kommissionen von der vorliegenden Teilrevision nicht berührt.
Die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt hat mit der Anpassung des Umweltschutzgesetzes in der Abstimmung vom Februar 2020 ein zentrales Ziel für die kantonale Mobilitätspolitik festgelegt: Bis 2050 stellt Basel vollständig auf emissionsarme, klima- und ressourcenschonende Verkehrsmittel und Fortbewegungsarten um.
Der Basler Regierungsrat hat nun den Entwurf seiner neuen Mobilitätsstrategie verabschiedet. Er zeigt darin auf, wie er diesen Auftrag umsetzen möchte. Mit der neuen Strategie schafft der Regierungsrat auch eine wesentliche Voraussetzung, damit die Treibhausgasemissionen des Kantons bis 2040 insgesamt auf «Netto-Null» sinken können.
Mit dem vorliegenden XIV. Nachtrag zum Mittelschulgesetz sollen in Erfüllung des Motionsauftrags die Absenzgründe in einer nicht abschliessenden Aufzählung auf Gesetzesstufe verankert werden. Die bewilligte Absenz (Urlaub) für eine politische Veranstaltung bildet nicht Bestandteil dieser Aufzählung und soll im Grundsatz ausgeschlossen werden.
Im Gesetzesentwurf ist allerdings vorgesehen, dass eine solche Absenz ausnahmsweise bewilligt werden kann, wenn das Thema der politischen Veranstaltung Gegenstand des fachlichen Unterrichts ist und die Veranstaltung nicht auf eine Störung oder Vereitelung des Unterrichts oder dessen Instrumentalisierung zielt.
Die Gemeinden müssen gestützt auf das totalrevidierte Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG; NG 611.1) ihre Zonenpläne und Bau- und Zonenreglemente bis am 1. Januar 2023 revidieren und an das neue PBG anpassen. Die Inkrafttretung des neuen PBG erfolgt gemeindeweise und geht einher mit dem Inkrafttreten der neurechtlichen kommunalen Bau- und Zonenordnungen. Alle elf Gemeinden sind intensiv mit den BZR-Revisionen (Gesamtrevision) beschäftigt und stecken im Prozess. Die öffentli- chen Auflagen und erste Gemeindeversammlungen für die Beschlussfassungen finden 2022 statt. Die nunmehr verbleibende Zeit bis zum 1. Januar 2023 ist sehr knapp. Unter Berücksichtigung allfälliger Rechtsverfahren ist die Frist nach heutiger Einschätzung unrealistisch und muss nochmals verlängert werden. Der Regierungsrat schlägt vor, die Frist zur Anpassung der Zonenpläne und Bau- und Zonenreglemente bis am 1. Januar 2025 zu verlängern. Zusätzlich wird eine Verlängerungsoption in der Kompetenz der Regierung von weiteren zwei Jahren im PBG verankert. Von dieser Option kann der Regierungsrat nur Gebrauch machen, wenn Einwendungs- und Beschwerdeverfahren die rechtzeitige, rechtskräftige Genehmigung der Nutzungsplanung verunmöglichen.