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La SIFEM SA (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) è la società finanziaria di sviluppo della Confederazione Svizzera. Le disposizioni sull’organizzatione della SIFEM, attualmente regolate a livello di ordinanza, devono essere adeguate alle esigenze della costituzione federale per quanto riguarda il principio di legalità e i principi di del governo d’impresa della Confederazione e devono essere sancite in una legge in senso formale.
Das Bundesgesetz über die Landwirtschaft enthält in Art. 60 ff. Bestimmungen über den Weinbau. Gestützt darauf hat der Bund am 14. November 2007 die Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (SR 916.140) totalrevidiert und auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. In der Verordnung wird geregelt, dass die Kantone ihre Bestimmungen über die Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung den bundesrechtlichen Vorgaben anpassen müssen. Der Kanton Appenzell I.Rh. kennt bis heute keine Einführungsgesetzgebung zur Weinwirtschaft. Mit der vorliegenden Ausführungsgesetzgebung wird dies geändert.
Il Dipartimento federale dell'ambiente, dei trasporti, dell'energia e delle comunicazioni (DATEC) svolge una procedura di consultazione concernente le revisioni parziali previste per l’ordinanza sulla pianificazione del territorio (OPT), l’ordinanza sull’efficienza energetica (OEEne) e l’ordinanza sugli impianti a bassa tensione (OIBT).
Die Regierung hat das neue Universitätsgesetz beraten und gibt es in die öffentliche Vernehmlassung. Das neue Gesetz klärt und entflechtet die Zuständigkeiten der verschiedenen Organe, stärkt den Universitätsrat, das Rektorat und den Senat. Das Gesetz bildet die Basis, damit sich die HSG mit regionaler Verankerung als international führende Wirtschaftsuniversität behaupten und weiterentwickeln kann.
IIl 19 marzo 2021, il Parlamento ha adottato diverse misure nell’ambito della revisione della legge sul riciclaggio di denaro. In particolare queste misure sono specificate nelle presenti disposizioni di attuazione.
Il 19 marzo 2021, il Parlamento ha approvato la revisione alla legge sul riciclaggio di denaro, in base alla quale l’Ufficio centrale del controllo dei metalli preziosi (Ufficio centrale) che è annesso a l’AFD, diverrà l’autorità di sorveglianza della LRD per i saggiatori del commercio e le società del gruppo che commerciano in metalli preziosi bancari. In questo contesto la competenza di concretizzare la verifica degli obblighi di diligenza ai sensi del capitolo 2 LRD è trasferita à l’AFD. Il presente progetto precisa gli obblighi di diligenza per i titolari di un’autorizzazione così come le disposizioni relative alla sorveglianza da parte dell’Ufficio centrale.
La revisione della OLiq mira ad assicurare che le banche di rilevanza sistemica dispongano della liquidità richiesta dall'art. 9 cpv. 2 lett. b LBCR, la quale garantisce che esse possiedano una migliore capacità di assorbire forti oscillazioni di liquidità rispetto alle banche che non hanno rilevanza sistemica, in modo da riuscire a rispettare i propri obblighi di pagamento anche in una situazione eccezionalmente difficile. Il fabbisogno di liquidità di una banca di rilevanza sistemica deve essere soddisfatto anche in caso di risanamento o liquidazione.
Die Standeskommission hat sich zum Ziel gesetzt, dem Arbeits- und Fachkräftemangel aktiv zu begegnen. Dafür wurden verschiedene Massnahmen definiert, unter anderem auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese kann vor allem durch familien- und schulergänzende Betreuungsangebote verbessert werden.
Im Rahmen einer Revision der Schulverordnung soll die Grundlage für schulergänzende Betreuungsangebote geschaffen werden. Die Details zur Finanzierung und Unterstützung der Betreuungsangebote durch den Kanton und die Schulgemeinden sollen in einem neuen Standeskommissionsbeschluss betreffend Unterstützungsbeiträge zum Aufbau von schulergänzenden Betreuungsangeboten geregelt werden.
Die Angebote sollen für eine Versuchsphase von fünf Jahren eingeführt werden. Im Schuljahr 2025/26 wird im Hinblick auf die Nachfolgeregelung des Versuchs eine Evaluation der Betreuungsangebote durchgeführt.
Die Teilrevision des Personalgesetzes erfolgt vor dem Hintergrund diverser Änderungen im Bundesrecht. Dazu gehören die per 1. Januar bzw. 1. Juli 2021 im Erwerbsersatzgesetz eingeführte Vaterschafts- und Betreuungsentschädigung, die ebenfalls per 1. Juli 2021 eingeführte Möglichkeit einer Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei Hospitalisierung des Neugeborenen, die von der Bundesversammlung am 1. Oktober 2021 beschlossene Einführung einer Adoptionsentschädigung sowie die in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 26. September 2021 angenommene Gesetzesvorlage zur "Ehe für alle". Mit der vorliegenden Teilrevision des Personalgesetzes sollen die bezahlten Urlaubstatbestände in den genannten Bereichen erweitert werden. Die entsprechenden Anpassungen erfolgen im Sinne einer zeitgemässen und sozial verantwortungsvollen Personalpolitik.
L’attuale legge sulla protezione dell’ambiente del 7 ottobre 1983 sarà adattata ai requisiti normativi attuali in materia di rumore, siti contaminati, tasse di incentivazione, finanziamento di corsi di istruzione e formazione sull’uso di prodotti fitosanitari, sistemi di informazione e documentazione e diritto penale.
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat die Vernehmlassung und Anhörung/Mitwirkung für die beantragte Richtplananpassung freigegeben.
Dem Regionalen Naturpark von nationaler Bedeutung «Jurapark Aargau» sind für die zweite Betriebsphase 2022–2031 acht zusätzliche Gemeinden beigetreten. Die Erweiterung des Parkperimeters erfordert die entsprechende Anpassung des Richtplans. Dieser Auftrag ergibt sich aus Art. 27 Abs. 1 der Pärkeverordnung (SR 451.36). Nach der öffentlichen Anhörung/Mitwirkung wird dem Regierungsrat der Antrag an den Grossen Rat zur Festsetzung des neuen Parkperimeters im Richtplan unterbreitet.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts können zur oben genannten Anpassung des Richtplans Eingaben einreichen.
Die Dokumente zur Anpassung des Richtplans können auch bei der Abteilung Raumentwicklung des BVU, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.
Die Organisation der Informatik ist für die kantonalen Verwaltungen von Obwalden und Nidwalden in der Vereinbarung über ein Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (ILZ), vom 13. November 2001, mit Nachtrag vom 4. Juli 2006, geregelt. Sie regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten gegenüber den Vereinbarungskantone Obwalden und Nidwalden, welche gleichzeitig die Eigentümer des ILZ sind. Zusammen mit der Vereinbarung wurde 2002 ein Leitbild und die erste gemeinsame Informatikstrategie beschlossen. Das Leitbild und die Informatikstrategie wurden letztmals im Jahr 2008 überarbeitet. Im Jahre 2012 wurde zusätzlich eine E-Government-Strategie für die Kantone erarbeitet und verabschiedet.
Das in Uri breit akzeptierte, bewährte und erfolgreiche Bildungssystem, wie es heute gelebt wird, soll wieder ein zeitgemässes Gesetzeskleid in Form eines umfassenden Bildungsgesetzes erhalten, das zudem ausreichend Raum lässt für die jüngst angestossenen Vorhaben und Entwicklungen. Diesem Zweck dient die Revision des Gesetzes über Schule und Bildung (Schulgesetz; RB 10.1111). Sie war vom Regierungsrat mit dem Regierungsprogramm 2016 bis 2020+ angestossen worden.
Das Revisionsvorhaben führt das Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (BWG, RB 70.1101) mit dem Schulgesetz zusammen; gleichzeitig werden volksschulspezifische Gesetzesnormen aus dem bestehenden Schulgesetz in die Schulverordnung verschoben. So lassen sich Schnittstellen bereinigen.
Obschon die Revision keine umfassenden materiellen Eingriffe in das bestehende System anstrebt, sieht sie in einigen (wenigen) Bereichen durchaus materielle Neuerungen vor. Diese betreffen zur Hauptsache die Zuständigkeit bei der Bewilligung und der Aufsicht von Privatschulen, die (finanzielle) Förderung von Forschung und Forschungsinstituten durch den Kanton, die Ausweitung der Förderung des freiwilligen Musikunterrichts auch auf die nachobligatorische Schulzeit sowie die Förderung von Tagesstrukturen und Tagesschulen durch Kanton und Gemeinden.
Mit den neuen Bestimmungen zu Tagesstrukturen und Tagesschulen schafft das Gesetz die rechtliche Grundlage, um die Forderung der Motion Céline Huber, Altdorf, «zur Stärkung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Uri» auf dem Gebiet der schulergänzenden Kinderbetreuung einlösen zu können.