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Integrazione dell'articolo 8a riguardante il consenso generale alla sublocazione ripetuta per brevi periodi nell'Ordinanza concernente la locazione e l'affitto di locali d'abitazione o commerciali. Oltre il consenso generale, il nuovo articolo regolarizzerà anche la domanda del conduttore e concretizzerà il motivo legale del pregiudizio essenziale per il locatore.
Il terzo rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni comprende gli anni 2016-2019. Ne risulta che negli ultimi anni gli obiettivi della perequazione finanziaria sono stati ampiamente raggiunti, ma vi è comunque margine di manovra in particolare in merito all'impostazione della dotazione della perequazione delle risorse e all'obiettivo della dotazione minima. Il Consiglio federale propone pertanto una modifica della LPFC.
Il «Rapporto sull'efficacia 2016-2019 della perequazione finanziaria tra Confederazione e Cantoni» può essere ottenuto dal 1° maggio in una versione stampata: finanzausgleich@efv.admin.ch.
Für öffentliche Veranstaltungen auf öffentlichem Grund und für öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen ist die Verwendung von Mehrweggeschirr Pflicht. Die Motion von Oskar Herzig-Jonasch und Ernst Mutschler bzw. der der Regierung dazu überwiesene Anzug verlangt, die Herbstmesse von der Mehrweggeschirrpflicht auszunehmen sowie die Möglichkeit, weitere Ausnahmen von der Mehrweggeschirrpflicht zu gewähren, wenn geeignete Massnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Abfall getroffen werden.
Das baselstädtische Gastgewerbe war früher vom Wirtschaftsgesetz reglementiert. Es gab Bedürfnisklauseln und Polizeistunden. Seit 2005 kennen wir das Gastgewerbegesetz. Obwohl noch relativ jung, befriedigt es in der heutigen Praxis nicht mehr vollständig. Gewisse Voraussetzungen für die Führung eines Gastgewerbebetriebes erweisen sich als Stolpersteine für eine lebendige Gastroszene. Es besteht also Veränderungsbedarf, damit die Gastroszene in Basel attraktiv bleibt.
Seit rund einem Jahr sind zwei paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppen daran, eine technische Lösung - Aufgabenteilung/Überarbeitung des Finanz- und Lastenausgleichs - zur Umsetzung der parlamentarischen Empfehlung zum Wirkungsbericht 2016 zu erarbeiten.
Der nun vorliegende Vernehmlassungsbericht der beiden Arbeitsgruppen mit den Beilagen und der Globalbilanz wurde am 20. März 2018 durch den Regierungsrat zur Vernehmlassung bei den Gemeinden freigegeben.
Der Bericht «Anpassung und Überarbeitung des Finanz- und Lastenausgleichs» dient zur Beantwortung der parlamentarischen Empfehlung zur Anpassung und Überarbeitung des kantonalen Finanz- und Lastenausgleichs vom 14. Dezember 2017.
Darin verlangte der Landrat, dass die Gemeinden besser und angemessener in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. Insbesondere sollen auch die Anregungen und Verbesserungen der Gemeinden mit der gebotenen Sorgfalt überprüft werden.
In seguito all'adozione della nuova legge sui giochi in denaro, avvenuta il 29 settembre 2017 da parte dell'Assemblea federale, le relative ordinanze vanno sottoposte a una revisione totale. Sono oggetto della procedura di consultazione i tre testi seguenti: un'ordinanza del Consiglio federale sui giochi in denaro e due ordinanze del DFGP rispettivamente sulle case da gioco e sulla lotta contro il riciclaggio di denaro.
La legge federale e l'ordinanza sulla medicina della procreazione disciplinano i diritti d'accesso delle persone nate da una donazione di sperma ai loro dati genetici. La prima generazione delle persone nate da una donazione di sperma ha ormai quasi raggiunto la maggiore età e ha pertanto un diritto assoluto di ottenere i dati. Il progetto di revisione intende semplificare la procedura d'informazione, permettendo di effettuarla per scritto, senza convocazione dei richiedenti dinnanzi all'Ufficio federale dello stato civile.
Il presente progetto intende, da una parte, attuare nell'ordinanza la «soluzione federale Infostar», approvata dall'Assemblea federale il 15 dicembre 2017 e la cui entrata in vigore è prevista il 1° gennaio 2019. Questa soluzione implica in particolare che la Confederazione diventa l'unica responsabile della gestione e dello sviluppo della banca dati centrale dello stato civile (Infostar), il che rende necessaria una modifica dell'OSC. Dall'altra, il progetto concretizza la proposta del Consiglio federale avanzata nel rapporto del 3 marzo 2017 «Migliorare il quadro normativo per i nati morti» e disciplina il trattamento sotto il profilo dello stato civile degli infanti nati morti o venuti al mondo privi di vita. In tal modo viene colmata una lacuna, poiché secondo l'OSC vigente gli infanti nati morti sono iscritti soltanto se pesano almeno 500 grammi e hanno un'età di gestazione di almeno 22 settimane. Attualmente, i genitori di un infante venuto al mondo privo di vita il cui peso o la cui età di gestazione sono inferiori non hanno la possibilità di farlo iscrivere. Anche l'entrata in vigore di queste nuove disposizioni è prevista per il 1° gennaio 2019.
Die Firma Merz Baustoff AG baut im Gebiet «Niderhard» nordwestlich von Birmenstorf Kies ab. Die Rohstoffreserven reichen in diesem Gebiet inklusive der anstehenden Erweiterung «Niderhard Nord» bei gleichbleibender Abbauintensität noch für weitere rund vier Jahre. Somit kann die regionale Kiesversorgung mit der aktuell beantragten Festlegung des Gebiets «Niderhard Nord» als Materialabbauzone im Kulturlandplan der Gemeinde Birmenstorf voraussichtlich bis ca. 2021 gesichert werden.
Nun möchte die Firma Merz Baustoff AG darüber hinaus in dieser Region Kies abbauen und die mittelfristige Versorgung von Wandkies sicherstellen. Da das im Richtplan als Zwischenergebnis eingetragene Gebiet «Niderhard Mitte» teilweise überbaut und die Abbauhöhe zu gering ist, kommt es für einen weiteren Materialabbau im Gebiet «Niderhard» nicht in Frage. Deshalb wird angestrebt, den regionalen Bedarf der nächsten 15 bis 20 Jahre mit der Erschliessung des Gebiets «Grosszelg» zu decken.
Gleichzeitig würde ein regionales Auffüllvolumen für unverschmutzten Aushub geschaffen und zur Entlastung eines mittelfristig erwarteten Verwertungsengpasses dienen. Um einen möglichst nahtlosen Übergang vom aktuellen Abbaugebiet «Niderhard» ins Gebiet «Grosszelg» zu erreichen, soll zur Vermeidung einer Versorgungslücke das neu zu erschliessende Gebiet dem Materialabbau ab 2021 zur Verfügung stehen.
Die heutige Justizaufsicht ist gesetzlich nur rudimentär geregelt. Dies hat in der Vergangenheit verschiedentlich zu Diskussionen geführt. Die Standeskommission hat daher eine Vorlage für eine Neuregelung der Justizaufsicht ausgearbeitet. Darin eingeschlossen ist auch die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft. Die Neuregelung richtet sich inhaltlich im Wesentlichen nach der heutigen Grundregelung. Der Aufsichtsbereich und die Aufsichtsinstrumente werden aber konkretisiert.
Die einzige grössere Änderung betrifft die Aufsicht der Staats- und Jugendanwaltschaft. Zur Unterstützung der Standeskommission in der fachlichen Beurteilung der Arbeit dieser Dienststellen im Bereich der justizähnlichen Funktion soll eine Fachkommission eingesetzt werden. Diese wird im Auftrag der Standeskommission gewisse Fachabklärungen durchführen. Die Aufsicht selber, also insbesondere auch die Anordnung von Massnahmen, obliegt indessen weiterhin der Standeskommission.
Für die Neufassung der Justizaufsicht sind Anpassungen am Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), am Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung sowie am Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung erforderlich.
Nach der Annahme der Energiestrategie 2050 sind die Kantone in der Pflicht, ihren Beitrag zur Steigerung der Effizienz im Energiebereich und zur Förderung der erneuerbaren Energien zu leisten. Im Vordergrund steht die Energieeffizienz von Gebäuden. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe gehen die Kantone schon seit längerer Zeit so vor, dass sie ihre energierechtlichen Vorschriften aufeinander abstimmen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses einheitlichen Vorgehens war die Erarbeitung von Mustervorschriften der Kantone, deren letzte 2014 verabschiedet wurden.
Mit der Revision des Energiegesetzes und der dazugehörigen Verordnung geht es darum, diese Mustervorschriften in die kantonale Energiegesetzgebung zu überführen. Aus dem in den Mustervorschriften enthaltenen Sortiment an Modulen setzen die Kantone in ihrem Recht jene um, die zu ihren wirtschaftlichen, siedlungsstrukturellen und klimatischen Eigenheiten passen. Die Regeln der Mustervorschriften wirken nicht unmittelbar. Sie werden erst mit der Übernahme in die kantonalen Energiegesetzgebungen wirksam. Die Revision des Energiegesetzes zieht auch eine Revision der Energieverordnung nach sich.
Die Fachgruppe Dolmetscherwesen hat die Dolmetscherverordnung einer Totalrevision unterzogen und eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet. Eine Revision haben die Themenbereiche Organisation/Struktur, Aufnahme- und Löschungsverfahren, Entschädigungen und interkantonale Zusammenarbeit erfahren. Hierbei wurden die neuere Gesetzgebung und die bisherige Rechtsprechung mitberücksichtigt.
Es besteht seitens der kantonalen Behörden seit längerem die Absicht, die bereits ältere, aus dem Jahre 1991 stammende, und jeweils nur punktuell angepasste Jagdverordnung einer Totalrevision zu unterziehen. Einerseits machte geändertes Bundesrecht eine Anpassung der kantonalen Jagdgesetzgebung notwendig, andererseits sollten gestützt auf zahlreiche Meldungen und Anregungen aus dem Kreise der Jägerschaft wünschenswerte Anliegen aus der Praxis umgesetzt werden.
L'obiettivo della modifica è d'introdurre una disposizione nell'ordinamento delle indennità di perdita di guadagno che estende la durata del versamento delle indennità in caso di maternità per le madri il cui figlio deve essere ospedalizzato per più di tre settimane immediatamente dopo il parto.
Il diritto svizzero sui dispositivi medici deve essere adeguato in base al nuovo disciplinamento dell'UE (regolamenti sui dispositivi medici e i dispositivi medico-diagnostici in vitro), entrato in vigore nel maggio 2017. Ciò implicherà, a livello legislativo, una modifica della legge sugli agenti terapeutici (LATer) e della legge federale concernente la ricerca sull'essere umano (LRUm). Il progetto contiene inoltre degli adeguamenti ad hoc della legge federale sugli ostacoli tecnici al commercio (LOTC) volti ad armonizzare certi aspetti con il diritto europeo, includendo pertanto anche altre categorie di prodotti.
Die kantonale Geoinformationsgesetzgebung setzt das Bundesgesetz über Geoinformation um und bildet die Grundlage für das Geoinformationssystem des Kantons Zug. Nun wird das kantonale Gesetz teilrevidiert. Im Zentrum dieser Teilrevision steht der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB). Er liefert online eine umfassende und aktuelle Übersicht über Grundeigentumsbeschränkungen und muss gemäss Bundesrecht bis am 1. Januar 2020 in sämtlichen Kantonen in Betrieb sein.
Il progetto attua la mozione 14.4008 (Adeguamento del Codice di procedura civile) nonché altri interventi parlamentari e contiene le modifiche necessarie in base a quanto emerso da un esame delle esperienze fatte dalla prassi. Si tratta in particolare di adeguare le regole sulle spese giudiziarie e facilitare così l'accesso alla giustizia. La coordinazione fra i procedimenti viene inoltre semplificata e la procedura di conciliazione rafforzata. Infine, il progetto chiarisce e precisa la legge in altri punti. Nel contempo, mediante una nuova regolamentazione dell'azione collettiva e la creazione di un procedimento di transazione di gruppo, la tutela giuridica collettiva in caso di danni di massa verrà agevolata e una lacuna nella tutela giurisdizionale colmata.
Die Vernehmlassungsunterlage beschränkt sich im Wesentlichen auf die in einer Umfrage vom Frühjahr 2017 ermittelten Anpassungsvorschläge. Die Vorschläge wurden von einer Begleitgruppe priorisiert und bearbeitet. Die Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen sind ebenfalls in einer Beilage zusammengestellt, und in einer weiteren Beilage werden aus Transparenzgründen auch die nicht weiterverfolgten Änderungsvorschläge aufgelistet.
Die im Zusammenhang mit dem neuen Lohnsystem (NeLo) erforderlichen Anpassungen wurden bereits im Rahmen des III. Nachtrags zur Personalverordnung umgesetzt. Die in der Zwischenzeit von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen zur Flexibilisierung des Personalrechts der Gesundheitsinstitutionen werden in einem eigenständigen V. Nachtrag zur Personalverordnung erfolgen.
Wegen der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen umfassenden Geltung der neuen Bestimmungen für sämtliche selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten und des dadurch erweiterten Adressatenkreises wird derzeit ein Vorvernehmlassungsverfahren durchgeführt. Es ist vorgesehen, das eigentliche Vernehmlassungsverfahren hierzu in der ersten Juni-Hälfte zu eröffnen.
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass Strassenparkplätze in Zukunft eine Auslastung von 90 bis 95% aufweisen sollen. Heute liegt die Auslastung vor allem in den dichten Wohnquartieren abends teilweise über 100%. Dank der tieferen Auslastung soll insbesondere der Parksuchverkehr reduziert werden. Um das Ziel zu erreichen, möchte der Regierungsrat sowohl private Quartierparkings wirksamer fördern als auch die Parkgebühren im Strassenraum angemessen erhöhen.