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Für die Umsetzung der technischen, baulichen und betrieblichen Massnahmen des Massnahmenplans Ammoniak in den Jahren 2025–2030 beantragt der Regierungsrat einen neuen Verpflichtungskredit in der Höhe von 5,526 Millionen Franken. Damit sollen die Ammoniakemissionen im Kanton Aargau gegenüber dem Jahr 2019 bis ins Jahr 2030 um 15 % reduziert werden.
L’ordonnance relative au rapport sur les questions climatiques a été adoptée par le Conseil fédéral le 23 novembre 2022 et est entrée en vigueur le 1er janvier 2024. Elle précise les exigences du code des obligations concernant les rapports sur la durabilité, qui découlent du contre-projet à l’initiative multinationales responsables. Parallèlement, le Conseil fédéral a chargé le DFF (SFI), en collaboration avec le DETEC (OFEV, OFEN) et le DFJP (OFJ), de réexaminer l’ordonnance jusqu’à trois ans après son entrée en vigueur, notamment au regard des développements internationaux. En outre, le 24 janvier 2024, il a chargé le DFF, en collaboration avec le DETEC (OFEV), de lui présenter d’ici fin 2024 une révision de l’ordonnance, afin d’y inclure des exigences minimales pour les plans de transition des établissements financiers.
Die Evaluation des Lehrplans 21 im Jahr 2022 hat ergeben, dass eine moderate Anpassung der Stundentafel der Orientierungsschule in der Volksschulverordnung erforderlich ist. Insbesondere sollen die Lernenden der Abschlussklassen flexiblere Wahlmöglichkeiten erhalten, um sich besser auf die Sekundarstufe II vorzubereiten. Dies beinhaltet die Aufhebung der Wahlpflicht für bestimmte Fächer zugunsten von Wahlbereichen sowie eine Anpassung der Dotation von Pflicht- und Wahlfächern. Des Weiteren sollen die Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen an den Schulen im Kanton Nidwalden in der Lehrpersonalverordnung auf Grund der Erkenntnisse der «Arbeitsgruppe Mangellage Lehrpersonen» angepasst werden. Das betrifft einerseits die Erhöhung der Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen an Volksschulen. Andererseits werden Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen an der Mittelschule und an der Berufsfachschule neu eingeführt.
Der Regierungsrat hat die Direktion des Innern ermächtigt, den Entwurf für ein revidiertes Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Die Gemeinden, Parteien und alle übrigen interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 21. März 2025 zu den neuen rechtlichen Grundlagen Stellung zu nehmen. Direktion des Innern/Direktionssekretariat.
Adaptation d’ordonnances relatives à la législation sur l’environnement, à savoir l’ordonnance sur la limitation et l’élimination des déchets (ordonnance sur les déchets, OLED; RS 814.600), l’ordonnance sur la réduction des risques liés à l’utilisation de substances, de préparations et d’objets particulièrement dangereux (ordonnance sur la réduction des risques liés aux produits chimiques, ORRChim; RS 814.81), l’ordonnance sur la protection des bas-marais d’importance nationale (ordonnance sur les bas-marais; RS 451.33), l’ordonnance sur la protection des haut-marais et des marais de transition d’importance nationale (ordonnance sur les haut-marais; RS 451.32), l’ordonnance sur la protection des prairies et pâturages secs d’importance nationale (ordonnance sur les prairies sèches, OPPS; RS 451.37), l’ordonnance sur la protection des sites de reproduction de batraciens d’importance nationale (ordonnance sur les batraciens, OBat; RS 451.34) et l’ordonnance sur la protection de l’air (OPair; RS 814.318.142.1).
Le Conseil d’Etat met en consultation un avant-projet de loi cantonale concrétisant l’offensive de formation prévue au niveau fédéral. Il prévoit ainsi de promouvoir la formation pratique dans les établissements de soins et d’augmenter le nombre de places de formations. Les formations professionnelles initiales et supérieures ainsi que le niveau tertiaire (HES) sont concernés. L’avant-projet concrétise encore un soutien financier à la formation pour les domaines HES, ES et CFC.
Die Bündner Regierung hat im Rahmen der Teilrevision des Gesetzes über Hochschulen und Forschung ihre Absicht bekundet, den für den Kanton Graubünden ebenfalls wichtigen Tertiärbereich der Höheren Berufsbildung gezielt auszubauen und zu fördern. Um dies zu erreichen, gilt es, für den entsprechenden materiellen und rechtlichen Spielraum zu sorgen. Namentlich mit Blick auf die besonderen räumlichen, wirtschaftlichen und demografischen Bedingungen des Kantons Graubünden sollen auf der Tertiärstufe die beiden Bereiche «Höhere Berufsbildung» und «Hochschulen» durch eigenständige Gesetze geregelt werden. Dadurch soll die grosse wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Höheren Berufsbildung für unseren Kanton zum Ausdruck gebracht werden und ist als Reaktion auf den vorliegenden Fachkräftebedarf in den diversen Berufsbranchen anzusehen.
Der Gesetzesentwurf schafft die Rahmenbedingungen, damit Institutionen der Höheren Berufsbildung in Kooperation mit der regionalen Wirtschaft flexible und zukunftsorientierte Bildungsangebote gestalten können. Zudem sollen Voraussetzungen für die Finanzierung und das Wachstum neuer Bildungsanbieter geschaffen werden. Das Gesetz sieht eine klare Abgrenzung zur beruflichen Grundbildung vor, um die Höhere Berufsbildung im Tertiärbereich als eigenständiger Bildungsbereich zu fördern.
Die Geschäftsleitung des Kantonsrates hat am 28. November 2022 eine parlamentarische Initiative betreffend «Notstandsgesetzgebung, gewappnet für neue Krisen» eingereicht (KR-Nr. 452/2022). Die Initiative verlangt eine Ergänzung des Notstandsartikels der Kantonsverfassung. Gemäss einem Urteil des Verwaltungsgerichts dürfen Notverordnungen und Notmassnahmen nur zum Schutz von Polizeigütern erlassen werden. Künftig soll dies allgemein zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich sein. Dazu gehört neben den Polizeigütern insbesondere die soziale, wirtschaftliche und ökologische Ordnung. Zudem sollen künftig nicht nur Notverordnungen, sondern auch Notmassnahmen befristet und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Weiter fordert die parlamentarische Initiative eine Ergänzung des Kantonsratsgesetzes um eine sog. Notordnung. Darin soll geregelt werden, welche Rolle der Kantonsrat und seine Geschäftsleitung in einem Notstand haben. Zudem wird der Regierungsrat verpflichtet, vor dem Erlass von Notmassnahmen und Notverordnungen in der Regel vorab die Geschäftsleitung des Kantonsrates zu konsultieren.
Der Staatsrat eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (kRP), welches 17 Koordinationsblätter betrifft.
Le Tribunal fédéral a décidé que les personnes louées à un ménage privé pour s’occuper d’une personne sont soumises à la loi sur le travail. Des dispositions spéciales dans l'OLT 2 ont été négociées avec les partenaires sociaux concernés.
Dans sa séance du 21 janvier 2025, le Conseil d’Etat a autorisé la mise en consultation de l’avant-projet de loi modifiant la loi sur le registre foncier (LRF ; RSF 214.5.1), accompagné d’un rapport explicatif. Cet avant-projet vise à refondre l’organisation de la surveillance du registre foncier dans le canton et à opérer une séparation entre la surveillance administrative attribuée nouvellement à la DFIN et la surveillance juridictionnelle (traitement des recours) qui reste de la compétence de l’actuelle autorité de surveillance (transformée en Commission de recours en matière de registre foncier).
Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan an: Im ersten Teil sind Anträge der Stadt Zug aufgeführt, die im Rahmen ihrer Ortsplanungsrevision Differenzen zum kantonalen Richtplan festgestellt hat. Sie möchte diese bereinigen. Die Streichung der Umfahrungen Unterägeri und Zug ist der Nachvollzug der Ablehnung dieser Vorhaben in der kantonalen Volksabstimmung vom 3. März 2024. Im Weiteren sollen im Lorzentobel zwei Kraftwerkszentralen zusammengeschlossen und ein Teilstück der Lorze zur Stromerzeugung genutzt werden. Die Bevölkerung ist eingeladen, sich zum Entwurf der Baudirektion zu äussern.
Der erste Wirkungsbericht hat dem Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden ein gutes Zeugnis ausgestellt, in einigen wenigen Bereichen aber gleichwohl Optimierungsbedarf festgestellt.
Die teilweise zu starke Wirkung des Soziallastenausgleichs soll nun mit einer Senkung des Grundbetrags korrigiert werden. Diese Änderung erfolgt durch eine Anpassung auf Dekretsebene, wird aber gleichwohl freiwillig der Anhörung unterstellt.
Die nicht immer klare Verteilwirkung und teilweise übermässig starke Begünstigung einzelner Gemeinden beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich sollen durch Einführung eines neuen Indikators für die räumlich-strukturellen Lasten sowie eine Ausweitung des Kreises der beitragsberechtigten Gemeinden behoben werden.
Die Änderungen sollen gestaffelt über drei Jahre eingeführt werden, und die Gelegenheit soll genutzt werden, um drei kleine formelle oder den Vollzug betreffende Änderungen vorzunehmen.
Als Folge der Änderungen in der Verordnung über die Krankenversicherung vom 1. Januar 2022 bereitet die Gesundheitsdirektion im Auftrag des Regierungsrats eine neue Zürcher Pflegeheimliste per 1. Januar 2027 vor (vgl. RRB-Nr. 1227/2023). Das zuständige Amt für Gesundheit führt hierzu in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich und der Gesundheitskonferenz des Kantons Zürich das Projekt Pflegeheimbettenplanung 2027 durch. Auch die Leistungserbringerverbände wurden in diversen Arbeitsgruppen einbezogen, um umsetzbare Lösungen zu erarbeiten. Resultat der ersten Etappe der Projektarbeiten sind der beigelegte provisorische Versorgungsbericht sowie der zugehörige Entwurf der neuen Verordnung über die Planung der stationären Pflegeversorgung. Der Regierungsrat hat die Gesundheitsdirektion ermächtigt, zu diesen beiden Dokumenten inklusive Beilagen ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen (RRB-Nr. 1289/2024).
La commission propose de préciser la loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI) de sorte que les étrangères et les étrangers qui, malgré eux, dépendent de l’aide sociale n’aient pas à craindre de perdre leur permis de séjour ou d’établissement. La jurisprudence du Tribunal fédéral est ainsi codifiée.
Mit der Anhörung und öffentlichen Auflage des vorliegenden Entwurfs zur Teilrevision 2024 des kantonalen Richtplans erfolgt gleichzeitig die Vernehmlassung der Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG-Revision) «Raumentwicklung und Nacht», welche inhaltlich mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans zusammenhängt und auf diese abgestimmt ist. Die zeitlich koordinierte öffentliche Auflage und Vernehmlassung der beiden Vorlagen ermöglicht es den Teilnehmenden, koordinierte und inhaltlich abgestimmte Rückmeldungen zu geben und damit den Bearbeitungsaufwand zu reduzieren. Die Baudirektion nutzt ausserdem die Gelegenheit, Ihnen die ebenfalls inhaltlich verwandte parlamentarische Initiative «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen» sowie die ausgearbeitete Vorlage zu einer vom Kantonsrat überwiesenen Motion betreffend Solaranlagen in geschützten Ortsbildern zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Nachfolgend finden Sie eine kurze Beschreibung der genannten Vorlagen.
Aufgrund diverser überwiesener parlamentarischer Vorstösse soll in erster Linie das Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht überprüft und angepasst werden. Mit den Änderungen sollen insbesondere die materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen (strafrechtlicher Leumund und Deutschkenntnisse) erhöht sowie die Zuständigkeit für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts neu geregelt werden. Letzteres würde eine Anpassung der Kantonsverfassung erfordern.
Der Kantonsrat hat dem Regierungsrat am 30. Januar 2023 die Motion «Solaranlagen in geschützten Ortsbildern» (KR-Nr. 429/2020) zur Berichterstattung und Antragsstellung überwiesen. Mit der Motion wird der Regierungsrat eingeladen, dem Kantonsrat die gesetzlichen Grundlagen im Planungs- und Baugesetz (PBG; LS 700.1) zu unterbreiten, damit die Gemeinden in Ortsbildperimetern auf Stufe Nutzungsplanung geeignete Objekte bzw. Dachflächen oder Fassaden bezeichnen können, auf welchen Solaranlagen zulässig sind. Mit dem Vorstoss soll eine erhöhte Planungssicherheit bei Solaranlagen in geschützten Ortsbildern erzielt werden, indem die erforderliche Interessenabwägung, ob und in welcher Form Solaranlagen in geschützten Ortsbildern zulässig sind, wo sinnvoll und möglich, bereits auf Stufe Nutzungsplanung vorgenommen wird. Zur Erreichung dieses Ziels soll zudem in der Verordnung über die Darstellung der Nutzungspläne (VDNP; LS 701.12) die Grundlage für einen Ergänzungsplan zu den Solaranlagen geschaffen werden. Der Regierungsrat kommt mit der vorliegenden PBG-Revision seiner Aufgabe nach, dem Kantonsrat eine der Motion entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten.
Im Sinne der Motion «Raumentwicklung und Nacht» soll im Planungs- und Baugesetz (PBG; LS 700.1) eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es ermöglicht, in der kommunalen Nutzungsplanung lichtempfindliche Gebiete auszuscheiden und zum Schutz dieser Gebiete zonen- oder gebietsweise Anordnungen zur Regelung von Lichtemissionen zu treffen.
Mit der Überweisung der Motion M 22 über die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahler beauftragte der Kantonsrat dem Regierungsrat, ihm eine entsprechende Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (SRL Nr. 865) zu unterbreiten. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf sieht die Aufhebung der Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler vor.
Le Gouvernement jurassien a mis en consultation un avant-projet de loi sur la coopération au développement et l’aide humanitaire. La création d'une loi s'inscrit dans le prolongement des orientations récentes, notamment du partenariat établi avec la Fédération interjurassienne de coopération et de développement (FICD). Elle fixe un cadre général à l'action de l’État dans le domaine de la coopération au développement et de l’aide humanitaire.
Die Finanzkommission (FiKo) hat beschlossen, zur kantonalen Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» einen Entwurf für einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Der Gegenvorschlag schlägt verschiedene Anpassungen auf Gesetzesstufe vor, weshalb vor der parlamentarischen Beratung eine Vernehmlassung durchgeführt werden soll. Aufgrund der vorgegebenen Fristen zur beförderlichen Behandlung von Volksinitiativen stehen für die Vernehmlassung nicht die üblichen drei Monate, sondern lediglich vier Wochen zur Verfügung.
Inhaltlich schlägt der Gegenvorschlag vor, dass neben dem Abschuss neu die Sterilisation von schadenstiftenden Tieren geprüft werden soll. Weiter hält der Gegenvorschlag gleich wie die Volksinitiative fest, dass der Kanton keine Massnahmen ergreifen darf, die den Bestand an Grossraubtieren fördern würden. Der Kanton soll dagegen seinen Handlungsspielraum zugunsten der Regulation der Grossraubtiere maximal ausschöpfen. Schliesslich sollen neue Herdenschutzmassnahmen nur ergriffen werden, wenn sie ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
Wie bei Volksinitiativen üblich, hat dazu keine Vernehmlassung stattgefunden. Weil der Entwurf des Gegenvorschlags mit der Sterilisation Neuland betritt und Zurückhaltung bei künftigen Herdenschutzmassnahmen progagiert, führt die FiKo eine verkürzte Vernehmlassung durch. Gegenstand der Vernehmlassung ist einzig der vorliegende Entwurf des Gegenvorschlags. Auf Stellungnahmen zur Volksinitiative ist zu verzichten.
La nouvelle ordonnance règle les détails concernant le système de santé militaire de manière uniforme pour toute la Suisse et comble les lacunes qui existaient jusqu’à présent, notamment en ce qui concerne l’activité professionnelle du personnel médical militaire. Elle équivaut aux actes normatifs cantonaux sur la santé, les hôpitaux et les produits thérapeutiques applicables au domaine civil.
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Anpassung bei der Umsetzung der planerischen Mehrwertabgabe nach dem Planungs- und Baugesetz in eine externe Vernehmlassung gegeben. Der Änderungsbedarf geht auf eine erheblich erklärte Motion zurück.
Dans le cadre de la révision en cours de la LACI, le système d’indemnisation des caisses de chômage doit être rendu plus transparent et les adaptations correspondantes doivent être effectuées au niveau de l’ordonnance. Des adaptations seront apportées à l’ordonnance sur l’assurance-chômage, à l’ordonnance sur le système d’information et à l’ordonnance sur l’indemnisation des caisses de chômage.