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L’iniziativa parlamentare mira a modificare la legge sugli stranieri e la loro integrazione (LStrI) in modo che i cittadini svizzeri non siano discriminati ulteriormente rispetto ai cittadini dell’UE e dell’AELS nel quadro del ricongiungimento familiare con cittadini provenienti da Paesi terzi.
Der Planungsbericht über die Sportförderung 2024–2028 des Kantons Luzern zeigt auf, welchen gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen sich der Kanton Luzern für den Sport in den kommenden Jahren zu stellen hat, welche Massnahmen in welchen Handlungsfeldern umgesetzt werden sollen und welche zusätzlichen Mittel dazu notwendig sind. Der vorliegende Planungsbericht beruht auf den Erkenntnissen aus der im Jahr 2021 durchgeführten vertieften Evaluation der Sportförderungspolitik des Kantons Luzern.
Der Kantonsrat beauftragte im Februar 2022 die Regierung, die Kantonsbeiträge von rund 5 auf 10 Mio. Franken je Jahr zu erhöhen. Mit dem nun vorliegenden Nachtrag erfüllt die Regierung diesen Auftrag anhand einer entsprechenden Erhöhung der Kantonsbeiträge sowie einer Präzisierung des Verwendungszwecks.
Die Regierung stellt zudem in Aussicht, die Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung mittelfristig weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, das System chancengerechter und zielgerichteter auszugestalten. Dies soll in einem zweiten Revisionspaket angegangen werden; dabei werden auch absehbare Entwicklungen auf Bundesebene berücksichtigt.
Il 1° ottobre 2021 il Parlamento ha adottato la nuova legge federale sui prodotti del tabacco e sulle sigarette elettroniche (LPTab, FF 2021 2327), che era stata proposta come controprogetto indiretto all’iniziativa popolare «Sì alla protezione dei fanciulli e degli adolescenti dalla pubblicità per il tabacco». Il 13 febbraio 2022 il popolo ha accolto l’iniziativa e, di conseguenza, la legge deve essere modificata per soddisfare la richiesta dell’iniziativa stessa di vietare ogni forma di pubblicità per i prodotti del tabacco che raggiunge fanciulli e adolescenti.
Im Winter 2021/2022 beschloss die Standeskommission, die Arbeitsplätze im Grossratssaal mit elektrischen Steckdosen auszurüsten. Da diese Massnahme nach weiteren Neuerungen und Anpassungen rufen dürfte, erwog sie, den heutigen Saal gesamthaft technisch auf einen zeit- gemässen Stand zu bringen und neu zu möblieren. Der Saal soll unter Respektierung denkmalpflegerischer Gesichtspunkte renoviert werden.
Die Platzverhältnisse im Grossratssaal sind eng. Den 50 Mitgliedern des Grossen Rates und der Standeskommission, aber auch den Medienleuten steht ausserordentlich wenig Arbeitsfläche zur Verfügung. Auch die Sitzverhältnisse sind beengend. Den Gästen müssen immer wieder behelfsmässige Sitzgelegenheiten angeboten werden. Angesichts dieser Verhältnisse kommt der Sitzzahl des Grossen Rates beim Umbau eine entscheidende Bedeutung zu.
In Anbetracht der Umstände, dass die Sitzzahl im Grossen Rat früher nicht fest war und beispielsweise im Jahr 1995 mit 46 Mitgliedern auch schon unter 50 lag und dass in den letzten 20 Jahren in einigen Kantonen die Parlamente verkleinert wurden, möchte die Standeskommission vor der Inangriffnahme des Umbaus die Frage klären, ob die heutige Grösse des Innerrhoder Grossen Rates mit 50 Sitzen weiterhin für richtig und passend erachtet wird. In Absprache mit dem Büro des Grossen Rates führt sie zu dieser Frage eine Konsultation durch.
Sollte sich in der Diskussion zeigen, dass die heutige Sitzzahl im Grossen Rat nach wie vor als passend beurteilt und in absehbarer Zeit keine Verkleinerung des Grossen Rates gewünscht wird, würde die Umbauplanung auf der Basis der heutigen Grösse des Grossen Rates angegangen.
Sollte sich indessen in der Diskussion der Sitzfrage ergeben, dass eine Verkleinerung gewünscht wird, würde ein entsprechendes Geschäft vorbereitet und dem Grossen Rat sowie anschliessend der Landsgemeinde unterbreitet. Die Landsgemeinde könnte die für eine Verkleinerung notwendige Verfassungsänderung im April 2025 beschliessen. Die Gesamterneuerungswahl des Grossen Rates im Jahr 2027 würden dann auf der Basis der neuen Sitzzahl durchgeführt. Der Umbau des Grossratssaals würde nach dem Beschluss der Landsgemeinde über die Verfassungsänderung vorgenommen. Da diesfalls bis zum Bezug des Saals noch längere Zeit verstreichen wird, würden nach dem Entscheid, einen Landsgemeindeentscheid zur Verkleinerung des Grossen Rates vorzubereiten, die Plätze der Grossrätinnen und Grossräte im bestehenden Saal mit einfachen Stromanschlüssen bestückt.
Um administrative Leerläufe zu verhindern und keine unnötigen Kosten zu generieren, soll die Eintragung der Dienstbarkeit zur Unterschreitung der Grenzabstandsvorschriften ins Grundbuch zukünftig erst zum Zeitpunkt der Baufreigabe nachgewiesen werden. Damit werden unnötige Kosten vermieden, sollte das Baugesuch nicht bewilligungsfähig sein.
Für eine Baubewilligung muss aber auch in Zukunft im Zeitpunkt der Baubewilligung die schriftliche Zustimmung des Nachbarn für Unterschreitung von Grenzabständen vorliegen. Verzichtet wird lediglich darauf, dass die Vereinbarung beurkundet und im Grundbuch eingetragen ist.
Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein wichtiges Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Seine Grundlagen findet es im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), das auf Ebene Bund durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die zugehörige Verordnung sowie von den Kantonen durch die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen umgesetzt wird, sowie im bilateralen Abkommen mit der EU über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens.
Aufgrund der 2012 abgeschlossenen Revision des GPA sind Anpassungen im nationalen Recht erforderlich. Gleichzeitig sollen die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen einander inhaltlich soweit möglich und sinnvoll angeglichen werden.
Die Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank haben sich in den letzten Jahren wieder zu einer wesentlichen Einnahmequelle für den Kanton Luzern entwickelt. Die Erfahrungen der Vergangenheit, aber auch die aktuelle weltwirtschaftliche Situation haben gezeigt, dass diese Einnahmequelle mit grossen Unsicherheiten behaftet ist. Im Finanzleitbild 2022 hat sich der Regierungsrat intensiv mit den Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank befasst. Er hat aufgezeigt, mit welchen Massnahmen er der Abhängigkeit von unsicheren Erträgen entgegenwirken will.
Ein Vollausfall der Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank könnte aufgrund seiner Höhe kurzfristig nicht kompensiert werden. Mit dem vorliegenden Änderungsvorschlag soll die zur Verfügung stehende Reaktionszeit bei einem Rückgang oder Ausfall der Nationalbank-Ausschüttungen erhöht werden. Damit Rückgänge von solchen Ausschüttungen nicht bereits im nachfolgenden Voranschlag kompensiert werden müssen, wird eine entsprechende Gesetzesänderung vorgeschlagen. Diese bezweckt auch, die dazu notwendigen Reserven zu bewahren. Damit wird das Anliegen im Postulat P 776 von Armin Hartmann über den Vorschlag von SVP, Die Mitte und FDP zur Erhöhung der Reaktionszeit auf unerwartete Veränderungen bei der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank aufgenommen.
Das Gesundheitssystem wird in den nächsten Jahren mit einer Vielzahl unterschiedlicher Entwicklungen konfrontiert sein. Ziel der GGpl 2030 ist es, aus der Vielzahl der bestehenden Megatrends zentrale Kernpunkte, die für das aargauische Gesundheitssystem relevant sind, abzuleiten und die Ziele und Strategien für die einzelnen Themengebiete festzulegen. Weiter werden die finanziellen Auswirkungen der Ziele und Strategien abgebildet.
Die höhere Lebenserwartung und die niedrige Geburtenrate führen beispielsweise zu demographischen Veränderungen, die sich in der zunehmenden Anzahl älterer Menschen mit Mehrfach- oder chronischen Erkrankungen niederschlägt. Der medizinisch-technische Fortschritt bringt bessere Therapiemöglichkeiten, die die Lebenserwartung erhöhen, gleichzeitig jedoch auch die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen steigern. Die Digitalisierung eröffnet neue Wege in Diagnostik und Therapie. Auch Wege gegen den Fachkräftemangel und seine Auswirkungen zeigt die GGpl 2030 auf. Weiter befasst sie sich mit weiteren Megatrends und nimmt eine thematische Auslegeordnung für verschiedene Handlungsfelder vor.
Die Ziele und Strategien zu den einzelnen Themengebieten dienen der Umsetzung der übergeordneten Strategie für das Aargauer Gesundheitswesen. Die übergeordnete Strategie der GGpl 2030 lautet wie folgt:
"Der Kanton gewährleistet ein bedarfsgerechtes, integriertes, digital-vernetztes, qualitativ hochstehendes und finanzierbares Gesundheitswesen über alle Altersgruppen hinweg. Er strebt innovative Lösungen an und verfolgt die Entwicklung von kantonalen und nationalen Gesundheitssystemen. Er optimiert seine Vorkehrungen laufend und passt sie den neuesten Erkenntnissen an. Dabei fördert er den Wettbewerb und die Transparenz unter den Leistungserbringern."
Der Regierungsrat des Kantons Aargau setzt sich für einen starken Gesundheitskanton Aargau ein. Zu diesem Zweck sorgt er für einen hohen Eigenversorgungsanteil an Gesundheitsleistungen. Dabei sollen diejenigen Leistungen im Kanton erbracht und bezogen werden, die in guter Qualität und wirtschaftlich erbracht werden können. Weiter unterstützt und ermöglicht der Kanton Kooperationen der Leistungserbringer innerhalb des Kantons und über die Kantonsgrenzen hinweg.
Aufgrund der übergeordneten Strategie wird es in nahezu allen Themengebieten zu kleineren oder grösseren Veränderungen kommen, welche sich mittel- bis langfristig auf die Gesundheitsversorgung auswirken.
L’attuale legge del 25 settembre 1952 sull’indennità di perdita di guadagno deve essere modificata in modo che una parlamentare non perda il suo diritto all’indennità di maternità, anche per la sua attività professionale, se partecipa a una seduta del Parlamento durante il congedo di maternità.
Il diritto d’esecuzione della legge sulla sicurezza delle informazioni (LSIn) comprende tre nuove ordinanze (ordinanza sulla sicurezza delle informazioni, ordinanza sui controlli di sicurezza relativi alle persone, ordinanza sulla procedura di sicurezza relativa alle aziende) e un’ordinanza sottoposta a revisione parziale, ovvero l’ordinanza sui sistemi di gestione delle identità e sui servizi di elenchi della Confederazione. La modifica più importante consiste nell’introduzione di un sistema di gestione della sicurezza delle informazioni in tutte le unità amministrative. L’entrata in vigore della LSIn è prevista per la metà del 2023.
L’ordinanza sulla creazione di una riserva di energia idroelettrica (OREI) del 7 settembre 2022 è già in fase di revisione totale. Le regole sulla riserva idroelettrica rimangono invariate, ma sono completate da regole sull’uso delle centrali di riserva. Queste dovrebbero essere disponibili dalla fine del prossimo inverno, in aggiunta alla riserva idroelettrica, per far fronte a eccezionali carenze di elettricità. L’ordinanza è stata rinominata «Ordinanza sulla costituzione di una riserva invernale (Ordinanza sulla riserva invernale, OREI) ».
Erkenntnisse in der Anwendung des geltenden Verfahrensrechts, verschiedene überwiesene parlamentarische Vorstösse sowie die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung erfordern, dass mehrere kantonale Gesetze angepasst werden müssen. In erster Linie sind Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) erforderlich.
Es werden Unklarheiten, die sich in der Anwendung des geltenden VRPG gezeigt haben, korrigiert und für das Verwaltungsverfahren notwendige Regelungen ergänzt. Dazu zählen insbesondere Fragen im Zusammenhang mit Rechten und Pflichten der Verfahrensparteien sowie der Verfahrensführung. Ebenfalls sollen Regulierungen zur Professionalisierung des Dolmetscherwesens eingeführt werden.
Die Umsetzung von drei parlamentarischen Vorstössen betreffen Anpassungen des Rechtsschutzes bei Bauprojekten, die Einführung eines Schlichtungsverfahrens für öffentlich-rechtlich Angestellte der Gemeinden bei personalrechtlichen Streitigkeiten sowie die Verlängerung der Beschwerdefrist für Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden.
Weiter werden verfahrensrechtliche Bestimmungen zur digitalen Transformation der kantonalen Verwaltung geregelt. Es werden Begrifflichkeiten geklärt sowie die Voraussetzungen für den elektronischen Verkehr definiert. Auch wird die Möglichkeit vollautomatisierter Entscheide im erstinstanzlichen Verfahren geschaffen.
Con la presente ordinanza viene attuata parzialmente l’imposizione minima sulla base della modifica costituzionale attualmente al vaglio del Parlamento. Le prescrizioni modello dell’OCSE/G20 vengono dichiarate applicabili per mezzo di un rimando. Inoltre, viene precisata la ripartizione della quota cantonale sull’imposta integrativa. Il diritto procedurale, in particolare, sarà sottoposto a consultazione soltanto in una seconda fase.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist seit über 40 Jahren in der Bundesverfassung verankert. Dennoch zeigt die nationale Lohnstrukturerhebung, dass nach wie vor Differenzen beim Lohn von Frauen und Männern existieren. Der Bund hat deshalb das Gleichstellungsgesetz revidiert und im Juli 2020 eine Pflicht für betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen bei Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden eingeführt.
Im Kanton Basel-Stadt hat der Grosse Rat den Regierungsrat beauftragt, Lohngleichheitsanalysen bereits bei Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden einzuführen. In Erfüllung dieses Auftrags legt der Regierungsrat den Entwurf für das Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen vor.
An der Oktobersession 2017 hat der Grosse Rat die Verordnung über die Urnenabstimmungen (VUA, GS 160.010) erlassen. Die neue Verordnung hat sich in der Praxis gut bewährt. In einzelnen Punkten hat sich aber auch gezeigt, dass Präzisierungen erforderlich oder dienlich sind. Die Standeskommission hat diese Punkte zusammengetragen und in einer Vorlage zur Revision der Verordnung zusammengefasst.
Die Vorlage enthält insbesondere Präzisierungen zur Gestaltung der Stimmzettel, zur Ungültigkeit von Stimmen für Kandidatinnen und Kandidaten, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen wurden sowie zur Zuständigkeit für die Vernichtung von Stimmzetteln aus vergangenen Abstimmungen.
Per e-government si intende l'adempimento di compiti dell'Amministrazione pubblica mediante l'impiego di moderne tecnologie dell'informazione e della comunicazione. Corrisponde a una grande e crescente esigenza della popolazione e delle imprese sbrigare per via elettronica gli affari con le autorità. In tale contesto, il 26 giugno 2018 il Governo ha licenziato la strategia di e-government del Cantone dei Grigioni 2019-2023. Questa strategia serve allo sviluppo ulteriore mirato, efficiente e coordinato della fornitura digitale di prestazioni nel Cantone. Il programma legislativo ora pronto crea le basi giuridiche necessarie per l'attuazione della strategia di e-government.
La legislazione relativa all'e-government intende promuovere la fornitura digitale di prestazioni nel Cantone. Il ricorso a prestazioni digitali delle autorità dovrà essere volontario, semplice e possibile senza barriere sia per la popolazione sia per le imprese. Tutte le prestazioni delle autorità dovranno essere a disposizione anche in futuro in forma non digitale. Siccome l'e-government è un fenomeno trasversale a tutti gli enti pubblici, nel quadro del progetto legislativo si creano le basi legali per una collaborazione approfondita tra i vari livelli statali (Confederazione, Cantone, regioni e comuni). Grazie alla legislazione vengono inoltre gettate le basi per le infrastrutture di base gestite dal Cantone nel settore della fornitura digitale di prestazioni.
Tra queste rientra in particolare un portale di e-government centrale tramite il quale la popolazione e le imprese possono utilizzare in modo centralizzato e con i medesimi dati di accesso le prestazioni digitali delle autorità del Cantone. L'obiettivo è quello di consentire, a determinate condizioni, ai comuni e ad altri enti incaricati di compiti pubblici di utilizzare l'infrastruttura di questo portale per offrire a loro volta le proprie prestazioni delle autorità alla popolazione e alle imprese.
Le basi legali vigenti ancorate nella legge sulla giustizia amministrativa (LGA; CSC 370.100) impediscono in parte una comunicazione per via completamente elettronica con autorità in procedure amministrative. Grazie a una revisione parziale della legge in futuro dovrà essere ammesso inoltrare istanze per via elettronica e notificare decisioni per via elettronica.
Il 19 giugno 2020 il Parlamento federale ha approvato una modifica della legge federale sull'assicurazione malattie (LAMal; CSC 832.10). La modifica disciplina l'autorizzazione di fornitori di prestazioni ambulatoriali che intendono esercitare a carico dell'assicurazione obbli-gatoria delle cure medico-sanitarie (AOMS). Quale novità i Cantoni sono competenti per la procedura d'autorizzazione formale dei fornitori di prestazioni ambulatoriali (art. 36 LAMal) nonché per la vigilanza sui fornitori di prestazioni autorizzati (art. 38 LAMal). Inoltre è stata ridisciplinata la limitazione da parte dei Cantoni del numero di medici attivi nel settore ambulatoriale (art. 55a LAMal).
Con la presente revisione parziale della legge sull'assicurazione malattie e la riduzione dei premi (LAMRP; CSC 542.100), la competenza per l'autorizzazione dei fornitori di prestazioni a esercitare l'attività ambulatoriale a carico dell'AOMS nonché per la vigilanza sui fornitori di prestazioni autorizzati viene trasferita all'Ufficio dell'igiene pubblica. Inoltre il Governo dovrà essere competente per la limitazione del numero di medici attivi nel settore ambulatoriale. Nella legge vengono definiti anche i principi secondo i quali deve avvenire la determinazione dei numeri massimi di medici attivi nel settore ambulatoriale.
Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 572 und Nr. 573 vom 27. September 2022 entschieden, zur Teilrevision der Verordnung des Regierungsrates zur Besoldungsverordnung, der Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung des Staatspersonals sowie zur Teilrevision der Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Lehrpersonen an den Volksschulen (RSVVS; RB 411.114) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.
Einerseits ist die Anpassung von § 12 Abs. 3 Verordnung des Grossen Rates über die Besoldung des Staatspersonals (Besoldungsverordnung, Bes-VO; RB 177.22), die der Grosse Rat in seiner Schlussfassung vom 31. August 2022 verabschiedet hat, umzusetzen. Zudem ist die mit RRB Nr. 537 vom 13. September 2022 beschlossene Einstellung des flächendeckenden Ideenmanagements nachzuvollziehen. Die Teilrevision bietet zudem Gelegenheit, aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis weitere Anpassungen in verschiedenen Teilbereichen der personalrechtlichen Grundlagen vorzusehen.
Negli ultimi anni, vari eventi e catastrofi naturali hanno toccato la nostra regione, segnando la popolazione e le autorità chiamate ad intervenire, ma anche e soprattutto permettendo di evidenziare i punti forti e i punti deboli delle norme cantonali vigenti. La presente revisione si iscrive nell'ottica di apportare i correttivi necessari al fine di costantemente migliorare il sistema di protezione della popolazione odierno e renderlo ancora più performante e efficiente.
Con la presente siamo perciò a sottoporvi in procedura di consultazione il progetto di messaggio governativo di revisione della Legge sulla protezione della popolazione (LProtPop) e del Regolamento sulla protezione della popolazione (RProtPop) affinchè possiate esprimere le vostre osservazioni.